Güter- und Personenbeförderung
Jede gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Konzessionspflicht nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995.
Es gibt zwei Arten der gewerbsmäßigen Güterbeförderung, den innerstaatlichen und den grenzüberschreitenden Güterverkehr. Beim innerstaatlichen Güterverkehr muss der Ausgangsort und das Ziel der Fahrt im Inland liegen.
Nur für den innerstaatlichen Güterverkehr ist eine Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft gegeben.
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- Volljährigkeit
- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft, allenfalls Antrag auf Befreiung gem. § 5 Abs. 8 Güterbeförderungsgesetz
- Keine gerichtlichen Vorstrafen (mehr als drei Monate oder 180 Tagessätze) oder Finanzstrafen
- Kein Konkurs
- Befähigungsnachweis: Befähigungsprüfung (beim Taxi- und Mietwagengewerbe mit Personenkraftwagen zusätzlich eine mindestens 3-jährige fachliche Tätigkeit
- Juristische Personen, Personengesellschaften oder natürliche Personen ohne Befähigungsnachweis müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Bei Gesellschaften muss der gewerbliche Geschäftsführer vertretungsbefugt oder mit 20 Wochenstunden angestellt sein, bei natürlichen Personen muss dieser mit 20 Wochenstunden angestellt sein.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- LKW-Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Betriebsanlagengenehmigungsbescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde)
MitarbeiterInnen
MitarbeiterIn | Klappe | Buchstabe/Funktion |
---|---|---|
SMOLLE Carina | +43 (0)512 5344 5088 | T-Z, Lohn- und Sozialdumping |
KREIDL Patricia | +43 (0)512 5344 5074 | A-E |
ABFALTER Florian | +43 (0)512 5344 5089 | P-S |
KOFLER Christine | +43 (0)512 5344 5072 | F-J |
REIMEIR Isabel | +43 (0)512 5344 5072 | K-O |
ERB Cornelia | +43 (0)512 5344 5082 | Sekretariat |
NAGILLER Angelika | +43 (0)512 5344 5087 | Sekretariat |
GEISLER Martina | +43 (0)512 5344 5083 | Sekretariat |