Gewinnung mineralischer Rohstoffe
Mineralrohstoffgesetz
Das Mineralrohstoffgesetz sieht erstmals eine Zuständigkeit der Länder im Bereich des Berg-rechtes vor. Diese Zuständigkeit ist jedoch ausschließlich für die obertägige Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe gegeben.
Gasanlagen
Nicht dem Tiroler Heizungsanlagengesetz sondern dem Tiroler Gasgesetz unterliegt die Verfeuerung gasförmiger Brennstoffe. Grundsätzlich kann die Lagerung von Flüssiggas (LPG) erfolgen in unterirdischen Lagerbehältern (Druckbehältern), oberirdischen Lagerbehältern (Druckbehältern) im Freien oder in speziellen Lagerräumen sowie in Versandbehältern (meist Gasflaschen).
In rechtlicher Hinsicht wird zwischen privaten und gewerblichen Anlagen unterschieden.
MitarbeiterInnen
Mitarbeiter | Klappe | Funktion |
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Ing. LINDNER Markus | +43 (0)512 5344 5073 | Gewerbetechniker |
Ing. PICHA Manuel | +43 (0)512 5344 5078 | Gewerbetechniker |
DIETRICHSTEIN Nina | +43 (0)512 5344 5075 | Sekretariat |