Feuerpolizei
Feuerpolizei
Grundlage der Feuerpolizei ist die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998. Das Gesetz regelt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden, die Sicherheitsmaßnahmen nach einem Brand sowie die Ermittlung der Brandursachen.
Zuständige Behörde ist prinzipiell der Bürgermeister.
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat als Sicherheitsbehörde nach Maßgabe des Gesetzes an der Abwehr von Gefahren mitzuwirken und ist als Strafbehörde zuständig, Verwaltungsübertretungen nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung zu ahnden.
Nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung ist – allgemein formuliert - jedermann verpflichtet, nach Möglichkeit und Zumutbarkeit alles zu unterlassen, was eine Brandgefahr herbeiführen oder vergrößern oder die Brandbekämpfung oder die Durchführung von Rettungsarbeiten erschweren oder verhindern kann. Zuwiderhandeln wird verwaltungsstrafrechtlich verfolgt und ist mit bis zu EUR 2.180,- zu bestrafen.