Wasserrecht
Das Wasserrecht ist bundeseinheitlich geregelt und wird in Tirol im Wesentlichen von den Bezirksverwaltungsbehörden und vom Landeshauptmann als Wasserrechtsbehörden in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Wasserwirtschaft vollzogen.
Es enthält ein umfangreiches Instrumentarium zur wasserwirtschaftlich sinnvollen Regelung verschiedenster Wasserbenutzungen, zur Gewässerreinhaltung und zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Hochwässern.
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Hinweise zum Datenschutz
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten finden Sie unter: https://www.tirol.gv.at/buergerservice/datenschutz/
Formulare und Leitfäden:
MitarbeiterInnen
MitarbeiterIn | Klappe |
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Ing. Mag. RAGGL Peter | +43 (0)512 5344 5060 |
LECHLEITNER Bernhard | +43 (0)512 5344 5062 |
KITZMÜLLER Evelyn | +43 (0)512 5344 5068 |
Mag.a Mag.a MUTSCHLECHNER Ingrid | +43 (0)512 5344 5049 |
Dr.in MICHELER-SCHIESTL Nadja | +43 (0)512 5344 5055 |
SPIEGL David | +43 (0)512 5344 5065 |
MOSER Lea (Wasserbuch) | +43 (0)512 5344 5061 |