Der neue Sicherheitspass
Seit 16. Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie bzw. wo bekomme ich den neuen Sicherheitspass?
Der neue Sicherheitspass kann wie bisher – unabhängig vom Wohnsitz – bei den Bezirkshauptmannschaften, Magistraten und dazu berechtigten Gemeinden beantragt werden. Zuständige Behörden sind in den Magistraten das Passamt (bzw. die Stadtgemeinde Leoben und die Stadtgemeinde Schwechat) und in den Bezirkshauptmannschaften die Passabteilung bzw. in Wien das Magistratische Bezirksamt (in Krems und Waidhofen/Ybbs ist es der Magistrat).
Für den neuen Reisepass muss bei der Antragstellung nur mehr ein Passfoto in Farbe an die Passbehörde übergeben werden. Das Bild wird, neben der Unterschrift, eingescannt und von der Österreichischen Staatsdruckerei in den neuen Sicherheitspass gedruckt. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.help.gv.at.
Was ist der neue Sicherheitspass?
Der neue Sicherheitspass ist ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau durch die zusätzliche Speicherung der persönlichen Daten auf einem Chip auf Grund der Vorgaben der Europäischen Union.
Die technischen Standards sind weltweit einheitlich. Neben allen EU-Staaten werden auch andere Länder solche Pässe einführen. Thailand, Australien, Japan, die USA, Neuseeland und Singapur haben bereits Pässe mit biometischen Merkmalen eingeführt.
Wann kommt der neue Sicherheitspass?
Seit 16. Juni 2006 können bei den Passbehörden die neuen Pässe beantragt werden. Seit diesem Zeitpunkt werden nur mehr Reisepässe mit einem Chip und einem gedruckten Foto ausgegeben. Davon ausgenommen sind nur der Notpass und die Kinderpässe (für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr) Wahlweise besteht ab 25.10.2006 die Möglichkeit einen Kinderpass mit Chip zu beantragen.
Was kostet der neue Sicherheitspass?
Gewöhnlicher Reisepass: € 69,90.- (wie bisher)
Expresspass: € 100.-Kinderpass (ohne Chip): € 26,30 (statt bisher € 69,90.-)
Kinderpass (mit Chip): € 69,90,-
Expresspass für Kinder (ohne Chip): € 38.-
Expresspass für Kinder (mit Chip): € 100.-Notpass (ohne Chip): € 69,90.-
Notpass für Kinder (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ohne Chip): € 26,30Wie lange ist der neue Reisepass gültig?
Auch der neue Sicherheitspass hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Ausgenommen davon sind Weitere Reisepässe (ehemals: Zweitpässe), Notpässe und Kinderpässe (mit/ohne Chip).
Kinderpässe haben, abhängig vom Alter, folgende Gültigkeit:
0 - 2 Jahre: 2 Jahre
2- 12 Jahre: 5 Jahre
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 JahreBleiben alte Pässe gültigehalten alte Pässe ihre Gültigkeit?
Bereits ausgegebene Pässe behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit. In einer Übergangszeit wird es also alte und neue Pässe parallel geben.
Was hat sich für Bürgerinnen und Bürger seit dem 16.Juni 2006 geändert?
Der neue Sicherheitspass kann nicht sofort ausgehändigt werden. Die Produktion erfolgt unter besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Der neue Sicherheitspass muss zentral hergestellt werden und wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen auf dem Postweg zugestellt.
Die Zustellung erfolgt nachweislich (RSb) an eine Wunschadresse des Passwerbers (z.B.: Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde).
Der Passwerber muss daher - wie gewohnt - nur ein einziges Mal bei der Passbehörde erscheinen.Welche Vorteile bringt der neue Sicherheitspass für den Bürger?
Es gibt kein Dokument, mit dem die Identität eines Menschen eindeutiger nachgewiesen werden kann.
Mit der neuen Generation europäischer Pässe wird die Sicherheit der Dokumente auf ein völlig neues Niveau gehoben. Österreich wird somit modernste und sicherste Pässe ausgeben, die alle internationalen Sicherheitsstandards erfüllen und in Zukunft auch weiterhin für weltweite Reisen genutzt werden können.
Personen, die für eine USA-Reise eine Fotovignette erhalten haben, werden darauf hingewiesen, dass die Gültigkeit dieser Vignette am 25.10.2006 endet. Danach besteht Visumpflicht für die Inhaber von Reisepässen, die zwischen 26.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellt oder verlängert wurden.Warum kommt der neue Sicherheitspass?
Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten.
Ist der neue Sicherheitspass EU-einheitlich?
Die Richtlinie der EU normiert einheitliche Standards für das äußere Erscheinungsbild und die notwendigen Sicherheitsanforderungen. Davon unberührt bleiben länderspezifische Unterschiede bei der Gestaltung.
Wie fälschungssicher ist der neue Pass?
Der neue Sicherheitspass wird auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik produziert. Durch die Verwendung eines besonders abgesicherten Chips zur Datenspeicherung wird die Fälschungssicherheit zusätzlich erhöht.
Was wird auf dem Chip gespeichert?
Es werden nur jene Daten gespeichert, die im Pass auch in gedruckter Form enthalten sind.
Ist der Chip sicher?
Der im Pass verwendete Datenträger erfüllt alle Vorgaben, die von der EU vorgeschrieben werden. Der Chip und die gespeicherten Daten sind mehrfach gegen unberechtigte Verwendung abgesichert. Ein Auslesen der Daten aus dem geschlossenen Pass ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Sollten in einigen Jahren die Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden, wird das Schutzniveau weiter angehoben.
Welche Passbilder können verwendet werden?
Bei der Antragstellung muss nur mehr ein Passfoto abgegeben werden. Dieses muss nach Vorgaben der EU relativ strengen Kriterien entsprechen. Fotos von Kleinkindern müssen diesen Kriterien nicht vollständig entsprechen. Die neuen Passbildkriterien sind unter Passbild-Kriterien (oesterreich.gv.at) abrufbar.
Warum wird das Passfoto in den Pass gedruckt?
Der Druck des Passfotos ist eine wichtige Maßnahme, um Passfälschungen durch Austausch des Lichtbildes zu verhindern. Aufgrund der Sicherheitsvorgaben hat das gedruckte Foto im Sicherheitspass nicht die gleiche Bildqualität wie ein klassisches Passfoto auf Hochglanz-Fotopapier. Das notwendige Sicherheitspapier, der verwendete Sicherheitsdruck und eine spezielle Laminierfolie sind die wichtigsten Gründe dafür. Prinzipiell gilt: Fälschungssicherheit muss Vorrang vor der Bildqualität eingeräumt werden.
Was ist Biometrie?
Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher körperlicher Merkmale, z. B. Gesicht und Fingerabdruck.
Biometrische Erkennung bietet sich in Ergänzung oder als Ersatz herkömmlicher Methoden wie PIN/ Passwort und Karte deshalb an, weil die körperlichen Eigenschaften im Gegensatz zu Wissens- und Besitzelementen unmittelbar personengebunden sind. Erkannt wird der Nutzer bzw. die Nutzerin hier anhand seiner Individualität.
An ein körperliches Merkmal muss sich der Merkmalsträger nicht erinnern, er trägt es untrennbar stets bei sich. Es kann im Allgemeinen auch nicht geheim gehalten werden. Viele der für eine biometrische Erkennung verwendeten körperlichen Merkmale wie Gesicht und Finger liegen offen.
Biometrische Merkmale können nicht übertragen oder weitergegeben werden. Es kann mit Verwendung dieser Merkmale sichergestellt werden, dass es sich bei der vorhandenen Person tatsächlich um die angenommene bzw. behauptete Identität handelt. Bei der Verwendung biometrischer Merkmale in Dokumenten wird also die eindeutige Zuordnung von Dokument und Dokumentinhaber ermöglicht.Benötigen Kinder in Zukunft einen eigenen Reisepass?
Nein. Nunmehr besteht eine freie Wahlmöglichkeit zwischen einer Kindermiteintragung und einem eigenen Reisepass für Kinder.
Kindermiteintragung:
Kinder können nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eingetragen werden. Die Kosten für die Kindermiteintragung betragen € 26,30.- (auch bei mehreren Kindern bei gleichzeitiger Eintragung; bei der Erstausstellung des Passes ist die Eintragung gebührenfrei). Die Eintragung ist bis zum 18. Lebensjahr gültig, wird aber nicht von jedem Land akzeptiert. Das Kind kann nur mit jener Person reisen, in deren Pass es eingetragen ist. Auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Das bedeutet, dass die Einreise von Eltern mit im Reisepass eingetragenen Kindern nicht mehr in jedes Land möglich ist (z. B. USA, Ägypten, Estland, Bulgarien).
Eigener Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr:
Ein Kinderreisepass ohne Chip kostet nur € 26,30.- (davor € 69,90.-). Der Minderjährige kann - im Gegensatz zu einer Miteintragung - auch mit anderen Personen reisen (Bsp.: mit Verwandten, Schulreisen, Schüleraustauschprogramme). Bei Auslandsreisen muss nicht überprüft werden, ob im Gastland eine Kindermiteintragung akzeptiert wird. Die Gültigkeitsdauer ist - abhängig vom Alter - zeitlich eingeschränkt.
Ab dem 25.10.2006 kann auch ein Kinderpass mit Chip beantragt werden. Hintergrund: Die USA verlangen, für eine visumfreie Einreise im Rahmen des „Visa Waiver Program“, für alle am bzw. ab dem 26.10.2006 neu ausgestellte Reisepässe einen integrierten Chip.Was macht man, wenn man dringend einen Reisepass benötigt?
Für besonders dringende Fälle werden weiterhin zeitlich befristete Notpässe (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt.
Zusätzlich wird die Möglichkeit eines Expresspasses geschaffen. Dieser Reisepass wird sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt. Der Vorteil dieses Passes ist - im Gegensatz zum Notpass -, dass er die volle zehnjährige (Ausnahme: Kinderpass) Laufzeit aufweist.Können im neuen Sicherheitspass nachträgliche Eintragungen vorgenommen werden?
Auch im neuen Pass sind folgende nachträgliche Eintragungen möglich: akademische Grade und besondere Kennzeichen (z. B. sichtbare Narben, körperliche Beeinträchtigungen, Tätowierungen u. a. m.). Nachträgliche Eintragungen können weiterhin bei der zuständigen Passbehörde vorgenommen werden.
Wo erhalten Auslandsösterreicher einen neuen Sicherheitspass?
Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben, sollen und können nach wie vor ihren Reisepass bei den österreichischen Vertretungsbehörden ihres Wohnsitzstaates beantragen. Eine Zustellung des Reisepasses ins Ausland erfolgt über die Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulate).
Werden die Kontrollbeamten an den Grenzen langfristig durch Pass-Automaten ersetzt?
Nein. Biometrische Abgleichmethoden sind ein Hilfsmittel für die herkömmliche Grenzkontrolle und werden diese nur ergänzen, nicht ersetzen. Der Zugewinn an Sicherheit ergibt sich auch aus der Kombinationsmöglichkeit bewährter herkömmlicher Verfahren mit den technischen Möglichkeiten der Biometrie.
Was passiert mit dem Personalausweis?
Der Personalausweis bleibt weiterhin als Reisedokument für die Einreise in 33 Staaten gültig.
Wo kann ich mich über die Einreisebestimmungen anderer Länder informieren?
Sachlich zuständiges Ministerium ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Dieses ist unter der Telefonnummer 01/53115/0 erreichbar. Das BMEIA bietet zudem auf seiner Homepage (www.bmeia.gv.at) detaillierte Reiseinformationen.
Quelle: Bundesministerium für Inneres