Tierseuchenbekämpfung
Wie eine Tierseuche angezeigt wird
Den Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche haben der Tierarzt, der Tierhalter bzw. die beauftragte Betreuungsperson sowie jeder, dem infolge seines Berufes die Erkennung von verdächtigen Krankheitserscheinungen zumutbar ist, beim örtlich zuständigen Bürgermeister und bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. In der dienstfreien Zeit ist die Anzeige über den BH-Journaldienst zu erstatten.
Wenn Tiere auf die Reise gehen
Eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Tierseuchenbekämpfung ist die Einhaltung von Gesundheitsanforderungen beim Verbringen von Nutztieren sowie beim Reiseverkehr mit Hunden und Katzen.
Zum Schutz des Menschen
Spezielle Vorsichtsmaßnahmen bestehen bei einer Verletzung von Menschen durch Hunde und Katzen. Besondere Berücksichtigung in der Tierseuchenbekämpfung finden jene Krankheiten, die vom Tier auch auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen).In diesem Zusammenhang werden laufend Untersuchungen von erlegten Füchsen , Mardern und Dachsen auf Tollwut durchgeführt.
Tiroler "Tierseuchenausweis"
Der aktuelle Stand der in Tirol aufgetretenen anzeigepflichtigen Tierseuchen wird im monatlichen "Tierseuchenausweis" veröffentlicht. Informationen über die internationale Tierseuchenlage erhalten Sie in den Webseiten des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) www.blv.admin.ch.