Veterinärbehördliche Bestimmungen für den Tierverkehr
Eine effiziente Kontrolle des nationalen und internationalen Tierverkehrs ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung. Um eine Verbreitung von Tierseuchen beim Tierverkehr wirksam zu verhindern, sind für die verschiedenen Tierarten Bestimmungen festgelegt (Allgemeine Bestimmungen und Gesundheitsanforderungen).
Die geforderten Gesundheitsanforderungen sind je nach Tierart und Tiergattung unterschiedlich.Für die Austellung von Gesundheitszeugnissen sind die Meldeformulare an den Amtstierarzt zu übermitteln.
Die Anforderungen für die Ein- und Durchfuhr sowie das innergemeinschaftliche Verbringen von
- lebenden Tieren (Tiere)
- toten Tieren, deren Teile und deren Abfälle, tierischen Rohstoffen, tierischen Produkten, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Erregern von Tierkrankheiten und Teilen solcher Erreger ("Waren") und
- Gegenständen, die Träger eines Ansteckungsstoffes einer Tierseuche sein können oder die menschliche Gesundheit gefährden können ("Gegenstände")
sind in der veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung 2008 - BVO 2008 [https://www.ris.bka.gv.at/], BGBl. II Nr. 473/2008, detailliert geregelt.