Profiltiefe bei Sommerreifen
Sommerreifen von Kfz mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t (z.B. Pkw, Lkw bis 3,5 t, Motorräder) müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen.
Dies gilt auch für Anhänger bis 3,5 t, mit denen schneller als 25 km/h gefahren werden darf.
Für Sommerreifen von Lkw über 3,5 t und Anhänger über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 2 mm.
Bei Motorfahrrädern (Mopeds) beträgt die Mindestprofiltiefe 1 mm.
Weiterführender Link:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/Seite.063320.html