Update: 14. Februar 2025, 13.50 Uhr
Der Masernfall ist nach einer weiteren standardmäßig durchgeführten Kontrolltestung nun als negativ zu werten. Bei einem Verdacht auf Masern findet grundsätzlich immer eine Laboruntersuchung sowie eine weitere Kontrolluntersuchung statt. Nach einem positiven Ergebnis der Laboruntersuchung gilt ein Verdachtsfall als bestätigter Masernfall. In den allermeisten Fälle stimmen diese beiden Testungen überein. Nur selten – dazu gehört eben auch jener Fall in Kirchberg – kommt es zu abweichenden Ergebnissen. Das heißt: Es handelt sich im vorliegenden Fall um keine Masernerkrankung, die entsprechenden Handlungsanleitungen müssen demnach nicht mehr berücksichtigt werden.
Originalmeldung, 13. Februar 2025, 17.56 Uhr
Masern-Erkrankung im Bezirk Kitzbühel
- Erkrankte Person im Gasthaus z‘Röhrmoos in Kirchberg in Tirol am 10. Februar 2025
- Sensibilisierung für Personen, die sich zur gleichen Zeit dort aufgehalten haben: Impfstatus prüfen
- Kostenlose MMR-Impfungen bei teilnehmenden niedergelassenen ÄrztInnen der Impfaktion Tirol für alle Altersgruppen
Ein aktuell an Masern erkranktes Kind hat sich nach aktuellem Kenntnisstand – unwissend über die Erkrankung – während dem ansteckungsfähigen Zeitraum am Montag, 10. Februar 2025, im Gasthaus z’Röhrmoos zwischen 11.30 und 14 Uhr aufgehalten. Personen, die sich ebenfalls in diesem Zeitraum dort aufgehalten haben, sind aufgerufen, ihren Impfstatus und den ihrer Familienangehörigen auf zwei Masern-Impfungen zu prüfen (im Impfpass etwa unter MMR-Impfung als MMRvaxPro oder Priorix zu erkennen) und erforderlichenfalls schnellstmöglich nachzuholen.
Personen, bei welchen grippale Krankheitszeichen als Vorerkrankung im Bereich der Atemwege auftreten (7 bis 21 Tage nach dem Kontakt, entsprechend der Länge der möglichen Inkubationszeiten), sollen sich isolieren und zunächst eine Ordination, die Rettung oder das Krankenhaus telefonisch vorinformieren. Nach einer Inkubationszeit von sieben Tagen beginnt die mögliche ansteckungsfähige Zeit, im konkreten Fall demnach mit 17. Februar und kann bis zum 3. März 2025 andauern. Eine Impfung in der Inkubationszeit kann den Krankheitsverlauf abschwächen. Eine Impfung von Familienangehörigen schützt diese, sollte eine Erkrankung auftreten. Zweifach geimpfte Personen sowie Personen, die bereits eine Masererkrankung durchlaufen haben, gelten als immun.
Impfung als wirksamster Schutz gegen Maserninfektion
Eine Masern-Erkrankung ist meldepflichtig. Eine Infektion mit Masernviren kann zu schweren Erkrankungen führen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Der wirksamste Schutz für einen selbst, aber auch für andere ist eine frühzeitige – ab vollendetem 9. Lebensmonat – zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die sogenannte MMR-Impfung. Nach zwei Impfungen ist eine Erkrankung nahezu ausgeschlossen. Die Impfung kann zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.
Informationen zur MMR-Impfung
- Kostenlos bei HausärztInnen sowie bei FachärztInnen für Kinderheilkunde und Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften
- Terminvereinbarung für den niedergelassenen Bereich über die jeweilige Ordination
- Terminvereinbarung für Gesundheitsämter telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung des Landes unter termin.tirol.gv.at oder die Land Tirol-App
- Weitere Informationen auf der Website des Landes