Kranken- und Unfallfürsorge
... für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Landesbediensteten einschließlich der LandeslehrerInnen
Abteilungsvorstand
HR Mag. Ewald Spiegl
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2150
E-Mailkuf@tirol.gv.at
Abteilungsvorstand-Stellvertreterin
MMag. Anita Kuprian
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2151
E-Mailkuf@tirol.gv.at
Ansprechpersonen
Hier finden Sie Ihre zuständige Ansprechperson
Interne Organisation der Abteilung Kranken- und Unfallfürsorge
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte Kuverts bei der Einreichung von Rechnungen korrekt beschriften:
"Absender",
"KUF-Landeslehrer" oder
"KUF-Landesbeamte"
sowie (wenn bekannt) "Namen SachbearbeiterIn". Dies trägt dazu bei, die schnellstmögliche Bearbeitungszeit zu gewährleisten.
Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen
Ab 1.1.2024: Neuregelung beim Ersatz von Fahrtkosten
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
Im Zuge der laufenden Prozesse zur Verwaltungsvereinfachung im Tiroler Landesdienst wurde zuletzt auch in der Abrechnungspraxis der Kranken- und Unfallfürsorge KUF ein entsprechender Reformschritt gesetzt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Beginn des Jahres 2024 der Ersatz von Fahrtkosten neu geregelt wurde.
Demnach können Kosten für notwendige Fahrten zur bzw. von der nächstgelegenen Behandlungsstelle (Arztpraxis, Therapie …) nur noch ersetzt werden, wenn
- die Entfernung mehr als 20 km in eine Fahrtrichtung beträgt und
- die entstandenen Kosten durch Vorlage eines Einzelfahrscheines nachgewiesen werden.
Die Höhe richtet sich nach dem Fahrpreis des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels.
Wir verbleiben mit der Bitte um Beachtung
Ihr Team der Kranken- und Unfallfürsorge
Information zu Kuraufenthalten
Die Inanspruchnahme einer Kur dient dem Ziel, physische Beschwerden zu lindern. Der Aufenthalt und die auf die individuellen Voraussetzungen abgestimmten Leistungen sollen insgesamt dazu beitragen, das eigene Wohlbefinden nachhaltig zu verbessern.
Um einen möglichst hohen Qualitätsanspruch zu garantieren, wurden seitens der KUF mit Jahreswechsel das Angebot an Kuranstalten, die als Vertragspartner eine Direktverrechnung von Kuraufenthalten anbieten, deutlich ausgeweitet. Bei Absolvierung einer Kur in einer dieser Kuranstalten - siehe Formulare (Downloads), Kuranstalten mit Direktverrechnung - werden die gesamten Kurkosten direkt mit der KUF abgerechnet - ein großer Vorteil für unsere Versicherten. „Privatkuren" deren Leistungen und Kriterien außerhalb dieser qualitätskontrollierten Einrichtungen liegen, werden nur noch in Ausnahmefällen und mit reduzierten Zuschüssen genehmigt.
Downloads
Formulare
- Kurantrag
- Kuranstalten mit Direktverrechnung
- Dienstunfall-Anzeige Beamte
- Dienstunfall-Anzeige Lehrer
- Heil- und Kostenplan für kieferorthopädische Behandlungen
- Link für qualifizierte Kieferorthopäden
- Medizinische Hauskrankenpflege
Tarife
Gesetze & Verordnungen
- Link RIS: Beamten-und Lehrer-Kranken-und Unfallfürsorgegesetz 1998 (BLKUFG 1998)
- PDF: Landesbeamten-Krankenfürsorgeordnung
- PDF: Landeslehrer-Krankenfürsorgeordnung