Kontakt und E-Government
Nutzen Sie bitte auch die komfortable Möglichkeit des elektronischen Behördenwegs:
- Informationen zu E-Government beim Amt der Tiroler Landesregierung
- Online Formulare
- zulässige Dateiformate
- Bekanntmachung des Bezirkshauptmannes nach §13 Abs. 2 und 5 AVG
- Bekanntmachung des Bezirkshauptmannes über die Amtssignatur nach §§ 19 und 20 E-Government-Gesetz.
Langt ein Anbringen an einer nicht kundgemachten Adresse ein, so wird es auf Gefahr des Einschreiters an eine kundgemachte Adresse weitergeleitet.