Berufsrecht
Gewerbeanmeldung allgemein
Die Gewerbeanmeldung erfolgt schriftlich. Als Unterstützung dienen die hierfür vorgesehenen Formulare.
Die wichtigsten persönlichen Voraussetzungen sind:
- Volljährigkeit
- Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft oder berechtigter Aufenthalt in Österreich
- Keine Ausschließungsgründe wie gerichtliche Verurteilung zu mehr als 3-monatiger Haftstrafe bzw. mehr als 180 Tagessätze, Betrugs- oder Suchtgiftdelikte. Liegen Ausschließungsgründe vor, kann unter bestimmten Umständen ein Nachsichtsverfahren beantragt werden.
Kann der Befähigungsnachweis für ein reglementiertes Gewerbe oder Teilgewerbe nicht erbracht werden, besteht die Möglichkeit, eine/n gewerberechtliche/n GeschäftsführerIn einzusetzen, um das gewünschte Gewerbe dennoch ausüben zu können. Voraussetzungen hierfür sind:
- Der/die gewerberechtliche GeschäftsfüherIn , dessen/deren Bestellung bei juristischen Personen zwingend erforderlich ist, muss wie der/die GewerbeinhaberIn selbst sämtliche persönlich und besondere Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mitbringen und darüber hinaus in der Lage sein, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen.
- Der/die gewerberechtliche GeschäftsführerIn muss eine selbstständige Anordnungsbefugnis besitzen und bei der Ausübung eines reglementierten Gewerbes durch juristische Personen außerdem entweder dem vertretungsbefugten Organ angehören oder ein/e mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigte/r und voll versicherungspflichtige/r ArbeitnehmerIn sein.