Gesellschaftsvertrag/Firmenbucheingabe
Handelt es sich bei dem Unternehmen z.B. um eine OG, KG oder GmbH, so muss dieses Unternehmen ins Firmenbuch eingetragen werden.
Es ist auch möglich ein Einzelunternehmen freiwillig ins Firmenbuch eintragen zu lassen (Vorteil: Firmenname kann eine Personen-, Sach- oder Fantasiebezeichnung sein).
Muster von Gesellschaftsverträgen und Firmenbuchanträgen erhalten Sie in der Wirtschaftskammer (Bezirksstelle Kufstein) oder auch auf der Webseite der WKO.
Gegen Vorlage des amtlichen NeuFÖG Formulars entfallen auch die Eintragungsgebühren im Firmenbuch.