Gewerbeanmeldung reglementierte Gewerbe
Eine Gewerbeanmeldung hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten bzw. sind diese Unterlagen anzuschließen:
- Persönliche Angaben
- Genaue Bezeichnung des Gewerbes und des für die Ausübung in Aussicht genommenen Standortes
- Persönliche Angaben zum/zur gewerberechtlichen GeschäftsführerIn
- Unterschrift
- Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde oder Pass oder Personalausweis
- Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
- Ausgefülltes Formular
- Befähigungsnachweis
- Haftpflichtversicherung
Falls der geforderte Befähigungsnachweis nicht erbracht werden kann, ist der formelle Zugang nicht gegeben und es muss ein individueller Befähigungsnachweis erbracht werden.
Für Handwerke z.B. ist grundsätzlich die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder eine einschlägige Schulbildung mit entsprechenden Praxiszeiten erforderlich.
Für sonstige reglementierte Gewerbe sind unterschiedliche Befähigungsnachweise notwendig wie z.B. Befähigungsprüfung, Zeugnisse über Lehrabschlussprüfungen, Schulbesuche, Praxiszeiten, usw.
Für Baumeister, gewerbliche Vermögensberater, Immobilientreuhänder und Versicherungsvermittler ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu erbringen.
Alle Gewerbe, die nicht in der Liste der reglementierten Gewerbe aufscheinen (vgl. § 94 GewO), sind automatisch freie Gewerbe.
Unter Teilgewerbe versteht man Teiltätigkeiten eines reglementierten Gewerbes, für deren Ausübung grundsätzlich die Lehrabschlussprüfung in Verbindung mit einer bestimmten Praxistätigkeit ausreicht (siehe auch Teilgewerbeverordnung).