Notwendige Verständigungen (Sozialversicherung, Finanzamt, Gemeinde,...)
Sozialversicherungsträger:
Die Meldung an die gewerbliche Sozialversicherung (Versicherung des Unternehmers) wird im Zuge der Gewerbeanmeldeung bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein oder der Wirtschaftskammer Kufstein direkt an die Sozialversicherung weitergeleitet.
Mitarbeiter müssen vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden.
Falls Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer beschäftigen, müssen Sie ihn vor der Gewerbeanmeldung bei der TGKK anmelden (mit Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung möglich), da der Gewerbebehörde eine Bestätigung der GKK über das Beschäftigungsverhältnis vorgelegt werden muss.
Finanzamt:
Während des ersten Monats müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen und eine Steuernummer beantragen. Die Anzeige an das Finanzamt kann auch im Rahmen der Gewerbeanmeldung erstattet werden (bei der BH oder bei der Wirtschaftskammer).
Gemeinde:
Bitte beachten Sie: Bei üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübten Tätigkeiten (z.B. Handel, Handwerke, Gastgewerbe) brauchen Sie für den gewählten Betriebsstandort eine entsprechende Flächenwidmung (Widmung) und Baubewilligung (Benützungsbewilligung).
Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, müssen Sie das der Gemeinde bzw. Stadt mitteilen (Kommunalsteuer).
Wirtschaftskammer / Toursimus
Jede Gewerbeanmeldung wird durch die Bezirksverwaltungsbehörde automatisch an die Wirtschaftskammer und die Abt. Tourismus beim Amt der Tiroler Landesregierung gemeldet.