11. Wasser-, Forst- oder Naturschutzrechtliche Bewilligungen
Zu beachten ist, dass neben dem gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren allenfalls auch eine wasser-, forst- oder naturschutzrechtliche Bewilligung einzuholen ist.
In diesem Fall sind neben den oben angeführten Unterlagen die jeweiligen Projekte (Naturschutz 2-fach, Forst 3-fach, Wasser 4-fach) zusätzlich einzubringen.