8. Angaben zum ArbeitnehmerInnenschutz in 4-facher Ausfertigung
- Raumnutzung: konkrete Beschreibung, wie der Raum genutzt wird, wie z.B.„Gaststube“, „Werkstätte“, „Personalraum“, …
- Belichtungsflächen, Kontaktfensterflächen: Nachweis der erforderlichen Belichtungs- und Kontaktfensterflächen für die jeweiligen Räume (mind. 10 % der jeweiligen Bodenfläche, min. 5% direkte Sicht ins Freie)
- Beleuchtung: Beschreibung der künstlichen Beleuchtung; Hinweis auf ÖNORM EN 12464 „Beleuchtung von Arbeitsstätten“
- Lüftung:
- Art der Lüftung (natürlich und/oder mechanische Lüftung)
- Luftraum pro Arbeitsplatz, effektive Lüftungsquerschnitte, Luftwechsel/h
- Beschreibung der mechanischen Lüftung
- ArbeitnehmerInnenanzahl: voraussichtliche Gesamtanzahl bzw. Zahl pro Arbeitsraum
- Angaben zu Personal-WC, Aufenthaltsräumen, Waschgelegenheiten, …
- Raumakustische Maßnahmen:
- obligatorisch für neue Arbeitsstätten (gemäß § 10 VOLV)
- erforderlich in Räumen mit Gehör gefährdendem Lärm und dort, in denen die Lärmexpositionsgrenzwerte für bestimmte Räume überschritten werden
- Lastentransport: Angabe darüber, welche Lasten (z.B. tägliche Güter) im Betrieb transportiert werden sollen unter Angabe der Transporthilfsmittel (Vermeidung von händischem Transport)
Kontakt Arbeitsinspektorat:
Arzler Straße 43a- +43 512 24904 - post.ai14@arbeitsinspektion.gv.at-https://www.arbeitsinspektion.gv.at