12. Zusätzliche Angaben bei Gastgewerbebetrieben
Bei Gastgewerbebetrieben ist in der Betriebsbeschreibung des Projektes zusätzlich in 4-facher Ausfertigung anzugeben:
- Angaben zu Verabreichungsplätzen
- Angabe der Betriebszeiten (Hinweis: Tiroler Sperrzeitenverordnung)
- Musikdarbietung (bejahendenfalls Angabe der beabsichtigten Lautstärke)
- Speisenangebot
- Angaben zur Bettenanzahl (inkl. Zustellbetten)
- Angaben zu allfällige Personalwohnungen
- Beschreibung der Terrasse
- Unterlagen zu Wellnesseinrichtungen/Sauna (technische Beschreibungen und Datenblätter)
Hinsichtlich Hygienebestimmungen erlangen Sie Informationen durch die Lebensmittelaufsichtsorgane.