Bildende Kunst, Foto, Architektur
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Ausstattung von Ateliers
- Herstellung von Publikationen (Kataloge, Monografien,...)
- Ausstellung und Kunstprojekte in nicht kommerziellen Galerien
- Kunstprojekte im öffentlichen Raum
- Stipendien
- Kunstankäufe
Formular:
Verwenden Sie das reguläre Onlineformular Kultur - Förderantrag allgemein oder
stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Digital Service Tirol-Plattform und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statusübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zur Digital Service Tirol-Plattform, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter Digital Service Tirol | Land Tirol.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Bildende Kunst und Architektur
- weitere Rechtsgrundlagen
Linktipps:
- Akademie der Bildenden Künste, Wien
- architektur und tirol
- Galerie der Stadt Schwaz
- Hochschule für Angewandte Kunst, Wien
- Kunstraum Innsbruck
- Summer School des Kunstraum Innsbruck
- Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
- Mozarteum Salzburg
- Res Artis
- Künstler:innenvereinigung Tirol
- Schloss Büchsenhausen
- IG Architektur
- IG Bildende Kunst
- Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs
Kontakt Förderangelegenheiten
Bettina Lichtenberger
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3772
E-Mailkultur@tirol.gv.at