Bildende Kunst, Foto, Architektur
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Ausstattung von Ateliers
- Herstellung von Publikationen (Kataloge, Monografien,...)
- Ausstellung und Kunstprojekte in nicht kommerziellen Galerien
- Kunstprojekte im öffentlichen Raum
- Stipendien
- Kunstankäufe
Formular:
Stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Service Plattform Tirol - SEPL service.tirol.gv.at und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statutsübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zu SEPL, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter sepl.tirol.gv.at.
Oder verwenden Sie das reguläre Onlineformular Kultur - Förderantrag allgemein.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Bildende Kunst und Architektur
- weitere Rechtsgrundlagen
Linktipps:
- Akademie der Bildenden Künste, Wien
- architektur und tirol
- Galerie der Stadt Schwaz
- Hochschule für Angewandte Kunst, Wien
- Kunstraum Innsbruck
- Summer School des Kunstraum Innsbruck
- Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
- Mozarteum Salzburg
- Res Artis
- Künstler:innenvereinigung Tirol
- Schloss Büchsenhausen
- IG Architektur
- IG Bildende Kunst
- Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs
Kontakt Förderangelegenheiten
Bettina Lichtenberger
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3772
E-Mailkultur@tirol.gv.at