Erwachsenenbildung
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Jahressubvention, Projektförderungen
- Lehrgänge im Bereich der Basisbildung/Grundkompetenzen sowie zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen (Art. 15a Vereinbarung Bund/Länder)
Formulare:
Verwenden Sie die regulären Formulare:
- Kultur - Förderantrag allgemein (Onlineformular)
- Förderantrag Basisbildung / Nachholen von Pflichtschulabschlüssen
oder stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Service Plattform Tirol - SEPL service.tirol.gv.at und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statutsübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zu SEPL, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter sepl.tirol.gv.at.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Erwachsenenbildung
- weitere Rechtsgrundlagen
Linktipps:
- Tiroler Bildungsinstitut Grillhof
- Tiroler Bildungsinstitut Medienzentrum
- Bundesinstitut für Erwachsenenbildung
- Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung
- WIFI Tirol
- BFI Tirol
- Katholische Erwachsenenbildung
- Tagungshaus Wörgl
- Volkshochschule Tirol
- Bildungshaus Osttirol
- Tiroler Bildungsforum
- Katholisches Bildungwerk Tirol
- Ländliches Fortbildungszentrum
- Haus der Begegnung
- "Weiter Bildungs Akademie"
- Kulturinitiativen
Kontakt Förderangelegenheiten:
MMag. Dr. Melanie Wiener, MAS
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3750
E-Mailkultur@tirol.gv.at