Fairness in Kunst und Kultur
vera* - Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport
Fairness & Fair Pay
Fair-Pay-Förderung:
Das Land Tirol stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.
Förderungsnehmer*innen:
Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Beschäftigte auf Grundlage eines echten oder freien Dienstvertrages sowie für Werkverträge auf Honorarbasis gewährt werden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen,
- die in einer Kunst- und Kultursparte des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010 tätig sind und die bereits in den Vorjahren eine Förderung erhalten haben.
Ausgenommen sind:
- Organisationen, bei denen Kollektivverträge zur Anwendung kommen.
Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden.
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
- Beschreibung der Fair-Pay Maßnahmen und Erläuterung der Beschäftigungsverhältnisse, der Berechnungsgrundlage sowie der verwendeten Gehalts- und/oder Honorarempfehlungen der Interessensgemeinschaften
Es ist nicht mehr erforderlich, das Datenblatt zu befüllen
Einreichzeitraum:
Der Förderantrag kann ab sofort für das Jahr 2025 gestellt werden.
Formulare und Ausfüllhilfen:
- Der Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden. Daher sind hierfür die für den jeweiligen Förderbereich vorgesehenen Formulare unter https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/kulturfoerderungen/ (bitte in den entsprechenden Förderbereich klicken) zu verwenden.
- Richtlinie "Fair-Pay" 2024
- Richtlinie "Fair-Pay"