Baukulturelles Erbe - Denkmalschutz
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Voraussetzungen:
- Fachliche Betreuung durch das Bundesdenkmalamt
- Denkmalpflegerischer Mehraufwand
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Restaurierung und Sicherung von Sakralbauten:
- Klöster
- Pfarr- und Filialkirchen
- größere Kapellen
- Pfarrhäuser - Restaurierung und Sicherung von Burgen
- Restaurierung von Profanbauten und Fassaden - sofern die Maßnahmen nicht im Rahmen des SOG oder der Dorferneuerung gefördert werden:
- städtische Häuser
- Bauernhäuser
- Wirtschaftsgebäude
- Schindeldächer - Restaurierung von Gemälden, Hl. Gräbern, Sakristeiinventar, Kirchenkrippen (bewegliches Kulturgut in Privatbesitz nur, wenn die Objekte unter Schutz stehen)
- Archäologische Projekte (Bodendenkmalpflege, Notgrabungen) sowie archäologische und bauphysikalische Untersuchungen zur Vorbereitung von Restaurierungen
Formulare:
Stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Service Plattform Tirol - SEPL service.tirol.gv.at und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statutsübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zu SEPL, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter sepl.tirol.gv.at.
Oder verwenden Sie das reguläre Onlineformular Kultur - Förderantrag allgemein.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
Linktipps:
Kontakt Förderangelegenheiten
Maria Mangele
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3771
E-Mailkultur@tirol.gv.at