Literatur, Schrifttum
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Druckkostenzuschüsse, Publikationen
- Stipendien
- literarische Veranstaltungen
- literarische Institutionen
Formular:
Verwenden Sie das reguläre Onlineformular Kultur - Förderantrag allgemein oder
stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Service Plattform Tirol - SEPL service.tirol.gv.at und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statutsübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zu SEPL, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter sepl.tirol.gv.at.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Literatur
- weitere Rechtsgrundlagen
Linktipps:
Kontakt Förderangelegenheiten
Maria Mangele
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3771
E-Mailkultur@tirol.gv.at