Archiv & Quelle - 20
Für das 16. Jahrhundert wissen wir von 377 Fällen von Wilderei, die bei der Regierung anhängig gemacht wurden und in einem Verfahren gegen namentlich bekannte Personen ihren schriftlichen Niederschlag fanden. Die Dunkelziffer ist ungleich höher: Nicht alle Fälle von „Wildbretschießen“, wie man damals sagte, finden in dem auf uns gekommenen Schriftgut der Regierung Erwähnung – gar nicht zu reden von jenen Wildereidelikten, die mangels Identifizierung des Täters erst gar nicht zu einem Verfahren führten. Die von der Obrigkeit mit Nachdruck betriebene Bekämpfung der Wilderei war freilich sowohl für die damaligen Jagdaufsichtsorgane (die so genannten Forstknechte) als auch für die potenziellen Missetäter nicht immer ungefährlich, wie ein Vorfall aus dem Jahr 1543 zu illustrieren vermag ...