Archiv & Quelle - 38
Im Lauf der Geschichte hatte das bäuerliche Besitz- und Erbrecht viele Facetten. In Tirol entwickelten sich unter den Bauern, was die Vererbung ihrer Betriebe oder Höfe betraf, auf dem Weg der Rechtsgewohnheit zwei Erbbräuche: In den meisten Regionen dominierte die Anerbensitte, der Hof wurde im Erbgang an einen Erben weitergegeben. Im Oberinntal, Außerfern und Vinschgau hingegen setzte sich die Realteilungssitte durch, bei welcher der Hof im Erbgang auf mehrere Erben aufgeteilt werden konnte. Dadurch zersplitterte der Besitz. Die Höfe unterschritten vielfach eine Mindestgröße und boten keine ausreichende bäuerliche Existenzgrundlage. Um dem entgegenzuwirken, forcierte der Gesetzgeber ab dem späten 18. Jahrhundert, in Verbindung mit dem Verbot von Hofteilungen, das Anerbenrecht.