Archiv & Quelle - 40
Seit dem späten 16. und dem frühen 17. Jahrhundert waren die katholischen Seelsorger angehalten, die Taufen (Geburten), die Eheschließungen und die Sterbefälle der Gläubigen ihrer Pfarre oder ihres Seelsorgesprengels schriftlich in Kirchenbüchern oder Kirchenmatriken (Pfarrmatriken) festzuhalten. Ab dem späten 18. Jahrhundert hatten in habsburgischen Ländern wie Tirol die katholische Kirche (und später auch andere Kirchen und Religionsgemeinschaften) in ihren Pfarren diese Kirchenmatriken im staatlichen Auftrag und nach staatlichen Vorschriften zu führen. Diese Personenstandsführung, also die Geburt, die Eheschließung und den Tod von Menschen rechtsverbindlich zu dokumentieren, durch die katholische Kirche und andere Religionsgemeinschaften währte in Österreich bis 1938. Erst ab 1939 führen hier staatliche Institutionen, die Standesämter, die Personenstandsbücher oder Personenstandsregister. Näheres zum Thema Kirchenmatriken und Personenstandsbücher, welche die wichtigsten familiengeschichtlichen Quellen sind, speziell bezogen auf Tirol, bringt der Beitrag "Vom Kirchenbuch zum Personenstandsbuch".