Archiv & Quelle - 37
Grundsätzlich handelt es sich beim Landlibell um eine auf den 23. Juni 1511 datierte, feierliche Urkunde, ausgestellt von Kaiser Maximilian I. als Tiroler Landesfürst für die Tiroler Landstände. Geregelt wird in dieser Urkunde, basierend auf einem Abschied oder Beschluss der Tiroler Landstände, der so genannte Zuzug oder das Aufgebot, mithin die Verteidigung des Landes durch seine Bewohner. Bedrohte ein Feind das Land, so konnten, je nach Bedrohungszenario, 5.000, 10.000, 15.000 und maximal 20.000 Männer aus der Zivilbevölkerung zu den Waffen gerufen werden. In Grundzügen festgelegt wurde auch, was nicht unwesentlich zum langen Nachwirken des Landlibells von 1511 beigetragen hat, auch das Grundsteuerwesen in der Grafschaft Tirol. Die Grundsteuer war bis in das 18. Jahrhundert die mit Abstand wichtigste Steuerquelle, die ursprünglich vor allem dazu diente die Landesverteidigung zu finanzieren, wobei es den Landständen vorbehalten war, diese Steuer zu bewilligen.
Nähere Ausführungen zum Tiroler Landlibell von 1511
Eine Edition des Tiroler Landlibells von 1511
Das Original des Tiroler Landlibells zum Anschauen