Behörden und Ämter
Bestände des Tiroler Landesarchivs
Verwaltungsstrukturen haben sich im Laufe der Jahrhunderte ausgeweitet und verändert. Behörden und Ämter einer Region stehen in einem komplexen Beziehungsgeflecht zueinander, das für Außenstehende nicht leicht zu durchschauen ist. Um hier den Zugang zu erleichtern, ist das Verzeichnis nach einem einheitlich untergliederten Schema aufgebaut.
Zeitliche Scheidelinie ist das Jahr 1868. Das ist das Jahr, in dem in Österreich auch auf unterer Ebene Verwaltung und Justiz getrennt wurden. Zudem wurden damals jene adminstrativen Strukturen und Organisationen geschaffen, die bis heute fortdauern.
Diesseits und jenseits dieser angegebenen Scheidelinie finden sich jeweils die Gruppen Zentralbehörden , Unterbehörden und Sonderbehörden. Definiert sind Zentralbehörden und Unterbehörden als Organe der allgemeinen Verwaltung, wobei sich der räumliche Sprengel der Zentralbehörden auf das ganze Land erstreckt (Grafschaft Tirol, Bundesland Tirol) und die Unterbehörden ihnen nachgeordnet sind.
Als Sonderbehörden - aus Sicht der allgemeinen Verwaltung - verstehen sich all jene behördlichen Organe, die spezielle Aufgaben zu erledigen haben.
Die Justiz fällt, da sie auf allen Ebenen bis ins späte 18. Jahrhundert mit der Verwaltung untrennbar verbunden war, unter die Gruppen Zentralbehörden vor 1868 und Unterbehörden vor 1868. Die Bestände der reinen Justizorgane finden sich unter Justizbehörden.
Innerhalb der Gruppen ist die Abfolge der Behörden und Ämter eine zeitliche oder alphabetische. Informationen zu den einzelnen Behörden und Ämtern sowie archivische Fachausdrücke sind im Archivglossar nachzuschlagen.
Mischbestände
Unter Mischbeständen sind Zusammenstellungen von Dokumenten verschiedenster Herkunft zu verstehen. Gemeinsamer Nenner ist hier, dass diese Dokumente (fast) ausschließlich von Behörden und Ämtern stammen. Daher gehören sie auch hierher. Zumeist enthalten Mischbestände, besonders im Bereich der Urkunden und Amtsbücher, die ältesten Dokumente eines Archivs.
Zentralbehörden vor 1868
Regierung, Kammer, Hofrat, Geheimer Rat, Repräsentation und Kammer, Gubernium sind hier einige der Stichworte für die in Innsbruck ansässigen Zentralbehörden.
Unterbehörden vor 1868
In die Kategorie Unterbehörden vor 1868 fallen in Tirol die Gerichte, die im regionalen Bereich die Justiz und die Verwaltung wahrnahmen, oder die Gemischten Bezirksämter, die 1868 einerseits von den Bezirkshauptmannschaften als Instanzen der Verwaltung, anderseits von den Bezirksgerichten als Instanzen der Rechtsprechung abgelöst wurden. Auch die Kreisämter oder Kreisbehörden, den Gerichten und Bezirksämtern als Mittelinstanzen übergeordnet, gehören hierher.
Sonderbehörden vor 1868
Sonderbehörden gab es, bevor sich die Verwaltung im 19. Jahrhundert differenzierte, nicht so viele, aber doch einige. Das Obristforst- und Jägermeisteramt ist zu dieser Gruppe zu zählen.
Zentralbehörden nach 1868
Um 1868 wird es in der Gruppe Zentralbehörden übersichtlicher: Statthalterei, Tiroler Landesauschuss, in der Zwischenkriegszeit und nach 1945 Amt der Tiroler Landesregierung, von 1940 bis 1945 Reichsstatthalter in Tirol und Vorarlberg.
Unterbehörden nach 1868
In der Kategorie Unterbehörden nach 1868 scheint ein Behördentyp auf: die Bezirkshauptmannschaft.
Sonderbehörden nach 1868
Nach 1868 blüht in der Gruppe Sonderbehörden die Vielfalt und hinsichtlich der Überlieferung spielt der Zufall eine große Rolle.
Justizbehörden
In der Gruppe Justizbehörden wird es wieder systematischer: Oberlandesgericht Innsbruck einschließlich Vorläufer, Landesgericht Innsbruck und die Bezirksgerichte.
Handakten
Beim Landeshauptmann in Tirol ist seit 1945 eine Registratur erwachsen, die sukzessive an das Tiroler Landesarchiv abgetreten wird. Zudem haben immer wieder Mitglieder der Tiroler Landesregierung, ihre Handakten, Schriftgut das im Zuge ihrer politischen und behördlichen Tätigkeit als Landesräte entstanden ist, dem Tiroler Landesarchiv überlassen.