Archivglossar - E
Ehrung
Die Ehrung ist eine einmalige Abgabe an die Grundherrschaft, die der neue Besitzer einer grundrechtbaren Liegenschaft zu zahlen hatte. Näheres dazu unter Besitzwechselgebühren. Die Ehrung konnte aber auch Teil einer ständigen Abgabe an die Grundherrschaft sein, des Grundzinses, vielfach auch als Weisat bezeichnet.
Entnazifizierung
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs hatte sich das wieder erstandene Österreich, aus eigenem Interesse im Sinne einer demokratischen Prävention, aber auch dazu gedrängt von den vier Besatzungsmächten, einem schmerzlichen Problem zu stellen. Wie sollte es mit den ehemaligen Nationalsozialisten umgehen? Verschärft wurde die Situation dadurch, dass man es mit einem Massenphänomen zu tun hatte, denn hunderttausende Österreicher waren zwischen 1938 und 1945 der NSDAP oder einer ihrer Organisationen wie SS und SA beigetreten. Gestartet wurde die „Entnazifizierung", der Versuch einer politischen Säuberung, indem die früheren Anhänger des Nazi-Regimes zumindest aus leitenden Positionen in Gesellschaft und Wirtschaft entfernt und ihnen je nach Engagement „Sühnemaßnahmen" auferlegt wurden. Die rechtlichen Grundlagen bildeten zwei Gesetze, welche die provisorische Staatsregierung schon im Mai 1945 erlassen hatte: Das Verbotsgesetz (1947 novelliert als Nationalsozialistengesetz) und das Kriegsverbrechergesetz. Letzteres Gesetz diente dazu, Verbrechen ahnden zu können, die im österreichischen Strafgesetzbuch nicht oder unzureichend definiert waren, wie etwa Kriegsverbrechen, Kriegshetze, Misshandlungen, Vertreibung aus der Heimat (Deportation), missbräuchliche Bereicherung („Arisierung") und Denunziation. Zu diesem Zweck wurden Sondergerichte, die Volksgerichte, geschaffen, eines auch in Innsbruck für den Bereich Tirol und Vorarlberg. Deren ausschließliche Aufgabe es war, derartige nationalsozialistische Verbrechen zu verfolgen. Bei diesen bis 1955 tätigen Volksgerichten waren an die 140.000 Verfahren anhängig, über 13.000 Personen wurden verurteilt; es fielen 43 Todesurteile, von denen 30 vollstreckt wurden. Die Strafakten des Volksgerichts Innsbruck bilden keinen eigenen Bestand, sie sind vielmehr in die Jahrgänge der Vr-Akten des Landesgerichts Innsbruck integriert.
Neben der Justiz wurde die Verwaltung bei der Entnazifizierung eingespannt, abgesehen davon, dass ab Sommer 1945 Sonderkommissionen den öffentlichen Dienst nach geeichten NS-Parteigängern durchkämmten und diese entließen. 1946 mussten sich alle ehemaligen Nationalsozialisten bei ihren zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (Stadtmagistraten und Bezirkshauptmannschaften) anmelden und registrieren lassen. Erfasst waren 1947 rund 524.000 Österreicher als ehemalige Nationalsozialisten, davon 48.000 Tiroler, womit Tirol, gemessen an der Bevölkerung, die höchste Dichte an „Ehemaligen" aufwies. Mit amtlichem Bescheid eingestuft wurde dieser riesige Personenkreis 1947 entweder als „Belastete" (Illegale, Parteifunktionäre, SS-Angehörige) oder als „Minderbelastete". Die damit verbundenen finanziellen Abgaben („Sühneabgaben") und Berufsverbote trafen vor allem die Minderheit der „Belasteten", weniger die 480.000 als Mitläufer angesehenen „Minderbelasteten". Angesichts der hohen Anzahl von Betroffenen hatte die Entnazifizierung eine heikle gesellschaftspolitische Dimension. 1948 wurde bereits damit begonnen, durch vom Nationalrat beschlossene Amnestien die Minderbelasteten politisch zu integrieren, die dadurch im Jahr darauf bei den Nationalrats- und Landtagswahlen stimmberechtigt waren. Viele Belastete und gerichtlich Verurteilte wurden in den nächsten Jahren vom Bundespräsidenten begnadigt. 1957 erfolgte eine generelle Amnestie. Die "Entnazifizierungsakten" bilden in den Aktenbeständen der Bezirkshauptmannschaften eigene Aktengruppen, die aber bei den Tiroler Bezirkshauptmannschaften recht unterschiedlich organisiert und überliefert sind. Im Idealfall haben sich Anmeldebögen 1946, Registrierungsbescheide 1947 und Erhebungsakten erhalten, abgelegt nach Wohnsitzgemeinden der Registrierungspflichtigen. Die Berufungsinstanz war beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Ic-NS, angesiedelt.