Archivglossar - K
Kaiserjäger
Die desaströsen Erfahrungen im Jahre 1703, als der Kurfürst von Bayern einen anfänglich erfolgreichen Angriff auf Tirol startete, führten dazu, auch in diesem habsburgischen Erbland einen Truppenkörper des stehenden Heeres aufzustellen, und zwar das so genannte Tiroler Landbataillon, das vornehmlich die Grenzfestungen oder Landesfesten zu bewachen hatte. Ersetzt wurde dieses 1745 durch das Tiroler Land- und Feldregiment (ab 1769 auch als k. k. Infanterieregiment Nr. 46 geführt). Die Absicht, für dieses Regiment durch Anwerben vornehmlich Tiroler für den langjährigen Dienst als Soldaten zu gewinnen und zu verpflichten, misslang weitgehend und auch die Zwangsaushebung von Soldaten mittels Konskription in den Jahren 1786 bis 1790 war in Tirol ein Schlag ins Wasser. 1801 war es auch mit dieser Truppe, die in Tirol in Garnison lag, aber keineswegs nur Tiroler zu seinen Soldaten zählte, wieder vorbei. Aufgestellt wurde dafür neu ein Tiroler Jägerregiment, deren Soldaten aus Tirolern und Vorarlbergern, die im Regiment Neugebauer und in anderen Jägerkorps dienten, rekrutiert wurden. Mit der Abtretung der Grafschaft Tirol an das Königreich Bayern 1805/6 war es auch mit diesem Regiment zu Ende. 1813 wurde dann ein Tiroler Jägerkorps geschaffen, auch Fenner-Jägerkorps genannt, das aus zwei Bataillonen bestand.
1815 ordnete Kaiser Franz I. von Österreich die Aufstellung einer neuen Truppe an. Es sollte, wie der Begriff „Jäger“ signalisiert, eine leicht bewaffnete, aber bewegliche infanteristische Einheit sein, ein Regiment mit etwa 4.500 Mann. Das Tiroler Jägerregiment führte, da der Kaiser persönlich das Regiment innehatte, den Namen des regierenden Kaisers im Namen, wodurch es umgangssprachlich zum (Tiroler) Kaiserregiment mutierte. Den personalen Grundstock bildeten die Tiroler und Vorarlberger des aufgelösten Fenner-Korps. Die Länder Tirol und Vorarlberg hatten die Verpflichtung auf sich zu nehmen, aus den Reihen ihrer Landessöhne die gemeinen Soldaten zu stellen. Was nicht durch Werbung von Freiwilligen herging, musste fortan durch die unbeliebte und gefürchtete Konskription aufgebracht werden. Zugeständnisse sollten diesen Umstand abmildern: Die Konskription sollte in Tirol und Vorarlberg allein dazu dienen, die Reihen des Tiroler Jägerregiments auffüllen, womit ausgeschlossen war, ausgehobene Rekruten in andere Truppenkörper der kaiserlichen Armee zu stecken. Zudem war die aktive Dienstzeit (Kapitulation) eines Kaiserjägers mit 8 Jahren relativ kurz bemessen. (Ab 1852 schlossen sich, wie allgemein in der habsburgischen Armee, an den Präsenzdienst von 8 Jahren eine 2jährige Dienstzeit als Reservist an, vorher gab es für ausgediente Kaiserjäger eine mehrjährige Landesverteidigungspflicht in der (nichtmilitärischen) Landmiliz.) Das Kaiserregiment sollte bei der Verteidigung des Landes aushelfen. Ausgebildet und trainiert wurden die Kaiserjäger, wie alle anderen Infanterieregimenter auch, für den Kriegseinsatz, wo immer der auch hinführte. Einheiten dieses Tiroler Haus- und Stammregiments lagen über Jahre und Jahrzehnte in anderen Kronländern in Garnison. Das Kaiserjägerregiment, das sich anfangs in 4, zeitweise in 6,7 und 8 Bataillone gliederte, hatte einen wachsenden und daher relativ hohen Mannschaftsstand. 1857 zählte das Regiment rund 4.500 Mann (Friedensstand); im Mobilisierungsfall konnten durch Einberufung der Beurlaubten und Reservisten rund 7.000 Mann (Kriegsstand) aufgebracht werden; im Jahr davor lag der jährliche Rekrutierungsbedarf bei 1.000 Soldaten, die bei der Konskription aus einem Pool von rund 12.000 militärpflichtigen Tirolern und Vorarlbergern der Geburtsjahrgänge 1833 und 1834 ausgelost werden mussten.
1868 wurde in der Habsburgermonarchie, inzwischen zum Doppelstaat Österreich-Ungarn umgebaut, die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Die bisherige k. k. Armee wandelte sich zur k. und k. Armee. Diese kaiserliche und königliche Armee wurde von beiden Teilstaaten gemeinsam unterhalten. Zugleich schufen die ungarische und die österreichische Reichshälfte zusätzlich jeweils Territorialarmeen, die k. Honvéd und die k. k. Landwehr. Das Kaiserjägerregiment zählte zur k. u. k. Armee, die Landesschützen hingegen waren Teil der k. k. Landwehr. Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht konnte jeder männliche Staatsbürger, sofern bei der Stellung oder Musterung als tauglich befunden, in jenem Jahr, in dem er sein 20. Lebensjahr (ab 1889 das 21.Lebensjahr) vollendete, zum Waffendienst als Soldat eingezogen werden. In Tirol und Vorarlberg waren die dafür vorgesehenen Truppenkörper das Kaiserjägerregiment (und deren Ersatzreserve) und die Landesschützen. Beim k. u. k. Heer, also auch bei den Kaiserjägern, sah die Wehrpflicht einen aktiven Dienst bei der Truppe von 3 Jahren vor (1912 auf 2 Jahre verkürzt), dem Präsenzdienst folgten 7 Jahre als Reservedienstzeit, in der Waffenübungen zu absolvieren waren. Daran konnten sich noch zwei Jahre Reserve in der Landwehr anschließen. Eingeführt wurde auch eine Ersatzreserve für das k. u. k. Heer, in die Mindertaugliche, aus ökonomischen oder anderen Gründen unentbehrliche Berufsangehörige sowie die „überzähligen“ Volltauglichen gesteckt wurden. Ihre militärische Dienstpflicht umfasste eine mehrwöchige Grundausbildung bei der Truppe und eine Reservezeit von 10 Jahren mit Waffenübungen. Das Rekrutierungssystem war darauf ausgerichtet, dass im Mobilisierungsfall ein Regiment, wie etwa das der Kaiserjäger, durch Einberufung seiner Reservisten und Ersatzreservisten auf den Soll- oder Kriegsstand gebracht und zugleich eine Reserve für die Ausfälle in Form sogenannter Marschbataillone gebildet werden konnte.
Durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht mit 3jährigem Präsenzdienst hatte das Regiment einen höheren Rekrutenbedarf, dieser lag in den frühen 1890er Jahren bei jährlich rund 2.300 Mann, die weiterhin aus Tirol und Vorarlberg aufgebracht werden mussten. Der Friedensstand des Kaiserjägerregiments lag in den frühen 1880er Jahren bei 4.000, der Kriegstand nahe an 13.000 Mann. 1892 wurde dem Regiment zwei aufgelöste Feldjägerbataillone, die ihre Mannschaft aus Salzburg und Oberösterreich ergänzten, 1893 vier weitere Feldjägerbataillone zugeteilt, die sich neben Salzburg und Oberösterreich aus Böhmen und der Steiermark ergänzten, womit die Zahl der Bataillone von 10 auf 16 anstieg. Damit waren die personalen und organisatorischen Dimensionen eines Regiments endgültig gesprengt. 1895 wurden aus den 16 Bataillonen vier Regimenter (Tiroler Jägerregiment Kaiser Franz Joseph) mit den Nummern 1 bis 4 geschaffen, jedes gegliedert in Regimentsstab, 4 Bataillone zu je 4 Kompanien und dem Kader für ein Ersatzbataillon. Der Friedensstand eines Kaiserjägerregiments lag bei ca. 1.600 Mann. In Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung wurden die vier Kaiserjägerregimenter den Infanterieregimentern angepasst. Im Gegensatz zu den Landesschützen zählten die Kaiserjäger nicht zu den Gebirgstruppen. Noch im April 1914 mussten die Kaiserjäger einen Aderlass hinnehmen, weil das 4. Regiment Mannschaft für drei neu aufgestellte Feldjägerbataillone abtreten musste, wofür das 1. und das 3. Regiment dem 4. je ein Bataillon abzugeben hatten. Ab 1908 waren die vier Kaiserjägerregimenter mit allen Bataillonen in Tirol stationiert.
Im Ersten Weltkrieg sollten die Kaiserjäger den ihnen vorauseilenden Ruf, zu den österreichisch-ungarischen Eliteeinheiten zu zählen, gerecht werden. In den Augusttagen 1914 rückten die vier Kaiserjägerregimenter – das 1.,3. und 4. mit je 3 Bataillonen und pro Regiment etwa 3.500 Soldaten, das vier Bataillone umfassende 4. Regiment mit rund 4.600 Soldaten – an die russische Front, in der Heimat verblieben vier Ersatzbataillone. In den Weiten Galiziens und in den Karpaten erlitten die Kaiserjäger gewaltige Verluste, so dass ihre Reihen mit Männern aus anderen Kronländern aufgefüllt werden mussten. Ihr Blutzoll war hoch. Geschätzten 20.000 Männern, die den Waffenrock der Kaiserjäger trugen, kostete der Krieg das Leben.
Kammer
Regierung (Regiment) und Kammer in Innsbruck waren siamische Zwillinge. Zuständig für die innere Verwaltung und die Justiz in der Grafschaft Tirol war die Regierung, der ihr gleichgeordneten Kammer, 1491 errichtet, oblag die Finanzverwaltung. Ihre Aufgabe war es, alles das zu überwachen und zu verrechnen, was finanziellen Ertrag abwarf: Der Eigen- und Urbarbesitz des Landesfürsten (Domänen), Zölle, Mauten, Abgaben aus dem Bergwerksregal usw. Die Steuerverwaltung war ihr weitgehend entzogen, denn die lag in Tirol in den Händen der Landstände. Die Kammer managte den landesfürstlichen (staatlichen) Haushalt, der noch im 18. Jahrhundert von einer Budgetplanung weit entfernt war und daher von der Hand in den Mund lebte. Die Kammer ging 1749 in einer neuerrichteten Repräsentation und Kammer in Innsbruck auf.
Kataster
Die Kataster, eigentlich Grundsteuerkataster, hängen eng mit der Grundsteuer zusammen. Um Grund und Boden besteuern zu können, musste dieser erfasst und beschrieben werden. Die betreffenden handschriftlichen Aufzeichnungen wurden Steuerbeschreibungen, Steuerbereitungen und später Kataster genannt. Besteuert wurde jener Grund und Boden, einschließlich der darauf stehenden Häuser, der landwirtschaftlich Ertrag abwarf, nicht das Ödland, auch nicht die meist kollektiv genutzten Wälder, Hutweiden und Almen. Erfasst und beschrieben wurde der zu versteuernde Grund und Boden nach Gerichten, deren Sprengel als Steuerbezirke dienten, denen jeweils eine gewisse Zahl an Steuerknechten zugewiesen war, wodurch ihr Anteil an der aufzubringenden Grundsteuer von vornherein fixiert war. Innerhalb der Gerichtssprengel wurde der GrundbesitzSiedlung für Siedlung einfach nach Feuerstätten (Huben) und deren Besitzer, Steuerobjekt und Steuersubjekt (Steuerzahler), erfasst. Diese recht primitive Methode der Erfassung wurde im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts verbessert und verfeinert. Innerhalb der Gerichtssprengel und innerhalb dieser nach Ortschaften, die eine „Steuergemeinde“ bildeten, wurde der Grundbesitz der (bäuerlichen) Grundbesitzer nach Größe und eventuell Bodenqualität individueller erfasst, wobei die Steuerbemessungsgrundlage der Kapital- oder Verkehrswert der Liegenschaften war. Verzeichnet wurden zudem in den Katastern die auf den Liegenschaften ruhenden ständigen Lasten wie Grundzins, Vogteizins, Zehnt und ähnliche „herrschaftliche“ Abgaben und deren Bezugsberechtigte (Grundherrschaft, Vogteiherrschaft usw.). Versteuert wurden somit einerseits in Form der Rustikalsteuer Grund und Boden, andererseits die von diesem Grund und Boden anfallende Grundrente in Form der Adelssteuer.Es gab in Tirol drei Anläufe einer Katasterrevision, der Anlage eines Grundsteuerkatasters nach einheitlichen Kriterien, die aber alle drei insofern scheiterten, als die Katastrierung nicht in allen Gerichten durchgeführt werden konnte: in den 1620er Jahren, in den 1680er und in den 1740er Jahren. Erst unter Kaiserin Maria-Theresia gelang in Tirol eine neue und vollständige Katastrierung (Steuerperäquation genannt), begonnen 1774, beendet 1784. Für den damals angelegte Kataster, der als Provisorium immerhin an die 100 Jahre in Geltung war, hat sich die Bezeichnung Theresianischer Kataster eingebürgert. Auf die Durchführung der Josephinischen Grundsteuerregulierung in den späten 1780er Jahren, die bereits einen Ertragkataster anpeilte, wurde in Tirol verzichtet. Die 1817 angeordnete Franziszeische Katasteraufnahme, im Zuge deren der so genannte Stabile Kataster geschaffen wurde undnach Steuer- oder Katastralgemeinden alleGrundstücke (Parzellen) vermessen und in einer Katastermappe kartiert wurden, erfolgte in Tirol und Vorarlberg erst in den Jahren 1855 bis 1861. Im Gegensatz zum Theresianischen Kataster und allen älteren Katastern ist der Stabile Kataster, aus dem der heutige Grundsteuerkataster hervorgegangen ist, nicht ein Gutwertkataster sondernder ein Ertragkataster. Steuerbemessungsgrundlage ist nicht der Kapitalwert der Liegenschaft sondern der Reinertrag der Liegenschaft (Bruttoertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten = Katastralreinertrag). Ab 1881 war der der ab 1869 überarbeitete Stabile Kataster auch in Tirol Basis für die Grundsteuer.
Kataster (Theresianischer Kataster)
Dieser Grundsteuerkataster wurde im Zuge einer gründlichen Grundsteuerrevision 1774 bis 1784 neu angelegt und weist das übliche Einteilungsschema auf: Gericht, Steuergemeinde, Grundbesitzer oder Steuerzahler, dessen Grundstücke. Dieser so genannte Theresianische Kataster weist gegenüber früher zwei wesentliche Neuerungen auf: Auch der von Adel und Kirche selbst bewirtschaftete Grundbesitz, bisher von der Grundsteuer befreit und daher in den Katastern nicht eingetragen, wird erfasst. Die Grundstücke werden jetzt innerhalb des Gerichtsbezirkes oder innerhalb der Katastralgemeinde durchnummeriert, jedes Grundstück ist daher durch die Katasternummer oder Katasterzahl gekennzeichnet. In Verband stehende Grundstücke, etwa bei einem geschlossenen Hof, werden zusätzlich fortlaufend mit Großbuchstaben (A, B, C...) gekennzeichnet. Bei jedem einem Grundbesitzer zugeordneten Grundstück sind zumindest angegeben Name (Flurname), Fläche (im einheitlichen Maß nach Wiener Klafter) und die Anrainer in allen vier Himmelsrichtungen. In der Spalte links neben der Hauptspalte werden für jede Liegenschaft angeführt, welche ständigen Grundlasten in welcher Höhe auf ihr ruhen (Grundzins, Vogteizins, Zehnt und anderes mehr) und wer der Bezieher dieser Grundrenten sind. Angeführt werden auch mit dem Liegenschaftsbesitz verbundene Realrechte (radizierte Gewerbe, Anteilsrechte an einer Hausmühle, Nutzungsrechte an der Gemain usw.) Alle Grundstücke innerhalb der Katastralgemeinde weist allerdings auch der Theresianische Kataster (Rustikalkataster) nicht auf, ausgespart werden solche, die nicht der Grundsteuer unterlagen: Ödland, landesfürstliche Wälder etwa; kollektiv genutzte Gemeindewälder, Weiden und Almen werden oft nur pauschal angegeben. Ein Fortführung des Theresianischen Katasters (Rustikalkataster) sind die Transportobücher, mit deren Hilfe die Besitzänderungen evident gehalten werden konnten. Im Prinzip setzte sich der Theresianische Kataster aus zwei Katastern zusammen: den nach Steuer-oder Katastralgemeinden angelegten Rustikalkatastern und den nach Gerichtsbezirken angelegten Dominikalkatastern, in dem die Grundrentenbezieher und ihre Grundrentenbezüge festgehalten waren. Während sich die Rustikalkataster fast alle (die das Bundesland Tirol betreffenden werden im Tiroler Landesarchiv aufbewahrt) erhalten haben, sind Dominikalkataster selten überliefert, da diese mit der Grundentlastung 1848/49 bedeutungslos geworden waren. Eine wichtige Grundlage für den Theresianischen Grundsteuerkataster, Rustikal- wie Dominikalkataster, bildeten die Steuerfassionen, die Angaben der Grundbesitzer bzw. Grundrentenbezieher über ihren Grundbesitz bzw. ihre Bezugsrechte.
Kataster (Franziszeischer oder Stabiler Kataster)
1817 ordnete Kaiser Franz I. (1792–1835) für die Habsburger Monarchie eine Katasteraufnahme an, ein Großprojekt, das unter seinem Namen in die Geschichte eingehen sollte. Sie zielte darauf ab, in der Monarchie ein einheitliches und stabiles Grundsteuersystem zu etablieren. Mit „stabil“ war die Steuerbemessung gemeint, die auf den Ertrag der Liegenschaften abzielte. Diese sollte konstant bleiben, auch wenn durch den Mehraufwand des Grundeigentümers der Ertrag gesteigert werden konnte. Fleiß sollte nicht betraft werden. Der neue Grundsteuerkataster sollte, und das war das Moderne und Zukunftsweisende an ihm, im Rahmen der Erfassungseinheit „Katastralgemeinde“ ausnahmslos alle Grundstücke erfassen, und zwar schriftlich und kartographisch. Zu diesem Zweck wurden die Grenzen der Katastralgemeinden und innerhalb dieser alle Grundstücke (Parzellen) vermessen und kartiert. Mit der Katasteraufnahme in Tirol und Vorarlberg, die 1855 einsetzte, war diese 1861 in der österreichischen Reichshälfte abgeschlossen. Erfasst und kartiert wurden damals in Tirol und Vorarlberg an die zweieinhalb Millionen Grundstücke in 1.051 Katastralgemeinden. Dieser Stabile Kataster wurde ab 1869 reambuliert (berichtigt und aktualisiert). Das Evidenzhaltungsgesetz von 1883 sorgte für laufende Fortführung der schriftlichen Operate und der Katasterkarte (Katastermappe) und regelte, dass die Katasterkarte mit der Natur und vor allem mit dem Grundbuch (in Tirol 1897 gesetzlich eingeführt) übereinstimmten. Für die Grundsteuer war in Tirol der Stabile Kataster erst ab 1881/82 relevant, bis dahin galt der Theresianische Kataster.
Der Stabile Kataster setzte sich aus kartographischen und schriftlichen Unterlagen (Operaten) für jede Katastralgemeinde zusammen: Unter den kartographischen Unterlagen die mit Abstand wichtigste ist die Katastermappe (Katastralmappe), wie in Österreich die Katasterkarte genannt wird. Sie ist eine Inselkarte, dargestellt ist ausschließlich das Gebiet der betreffenden Katastralgemeinde und zwar im Maßstab 1 : 2.880 (fallweise 1 : 5.760 und 1 : 1.440). Sie enthält alle relevanten bodenbezogenen Informationen: Gebäude, Grundstücke in deren Grenzen, mit Siglen und zusätzlich mit Farben gekennzeichnete Bodennutzungen, topographische Namen, Grenzpunkten. Jedem Grundstück ist eine Grundstücksnummer (Grundparzellennummer) zugewiesen, wobei zwischen Grundparzellen (rote Ziffern) und Bauparzellen (schwarze Ziffern) unterschieden wird. Von den Katastermappen der Franziszeischen Katasteraufnahme (1817–1861) existieren mehrere Überlieferungen: 1. Das Original, die so genannte Urmappe, das gilt auch für das Bundesland Tirol, wird im Katastralmappenarchiv des BEV aufbewahrt. 2. Von den Urmappen wurden zeitgleich Duplikatmappen angefertigt, diese befinden sich für das Bundesland Tirol im Mappenarchiv des Vermessungsamtes Innsbruck. 3. Die Katastermappen wurden mittels Lithographie vervielfältigt. In diesen Exemplaren sind die Grundstücksnummern (Grund- und Bauparzellennummern) nicht eingetragen, auch die für die Kulturgattungen vorgesehenen Farben entfallen. Für das Bundesland Tirol und für Südtirol besitzt das Tiroler Landesarchiv einen fast kompletten Satz solcher Katastermappen.
Zu den schriftlichen Operaten, um die wichtigsten zu nennen, des Stabilen Katasters zählten die Grenzbeschreibung der Katastralgemeinde, das Parzellenprotokoll (Verzeichnis aller Grundstücke einer Katastralgemeinde) und die Besitzbögen (nach Grundbesitzern mit allen relevanten Informationen zu deren Grundbesitz). Davon besitzt das Tiroler Landesarchiv für das Bundesland Tirol lediglich die Besitzbögen, gegliedert nach Gerichtsbezirken und nach Katastralgemeinden aus der Zeit um 1900.
Konfirmation
Privilegien mussten oder sollten von jedem neuen Landesfürsten anerkannt werden. Daher wurden Privilegien besonders anlässlich des Regierungsantritts und der Erbhuldigung zur Bestätigung (Konfirmation) vorgelegt. In Tirol wurde dieser Vorgang in Konfirmationsbüchern dokumentiert, die auch Privilegienverleihungen enthalten.
Konskription (Militärkonskription)
Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden allenthalben in Europa stehende Heere, ständig unter Waffen stehende und jederzeit einsetzbare Streitkräfte, organisiert meist als Regimenter oder zumindest Bataillone, aufgestellt, so auch im Habsburgerreich, das weiterhin in ständigen Kämpfen mit den Osmanen verwickelt war. Daneben bestanden in den meisten habsburgischen Erbländern die alten Landesaufgebote weiter, Milizen aus der Zivilbevölkerung, die für die territoriale Verteidigung vorgesehen waren. Mit dem Tiroler Landbataillon erhielt Tirol zu Beginn des 18. Jahrhunderts erstmals einen Truppenkörper des stehenden Heeres, dem das 1749 aufgestellte Tiroler Land- und Feldregiment folgte. Die gewöhnlichen Soldaten für die Truppen des stehenden Heers mussten angeworben werden, deren Mannschaften bestanden aus Freiwilligen, die sich (theoretisch) auf Lebenszeit dem Militär verpflichteten. Dieses Werbesystem zur Ergänzung des Heeres wurde in den österreichischen Erbländern durch das seit 1771 eingeführte System der Militärkonskription ergänzt und weitgehend abgelöst. Die militärische Konskription lief auf eine Zwangsaushebung der Soldaten aus den Reihen der Untertanen hinaus. Die jungen Männer wurden zu diesem Zweck als wehrpflichtig angesehen und mussten als Wehrpflichtige erfasst werden. Vom System der allgemeinen Wehrpflicht war das der Konskription noch weit entfernt: Aus standespolitischen und wirtschaftlichen Rücksichten war die Wehrpflicht durch zahllose Befreiungen auf die ländlichen und städtischen Unterschichten eingeschränkt und zudem wurde davon nur ein verhältnismäßig kleiner Teil zum Militär als Soldaten eingezogen. Wer zu den Soldaten musste, darüber entschied das Los. Die Konskription sah auch die Stellvertretung (derjenige, auf den das Los gefallen war, konnte auf eigene Kosten einen Mann stellen, der statt seiner zu den Soldaten ging) und den Loskauf (durch eine Abschlagzahlung entzog man sich der Auslosung) vor. Auch waren die mit der Konskription befassten zivilen Behörden bemüht, möglichst Freiwillige zu verpflichten, um das festgesetzte Rekrutenkontingent aufzubringen. Der Grafschaft Tirol, wo der Militärdienst als gefährliche Drohung angesehen wurde, blieb die Konskription vorerst erspart. Versuche, sie in den 1770er Jahren unter Kaiserin Maria Theresia und in den 1780er Jahren unter Kaiser Joseph II, einzuführen, scheiterten am Widerstand der Landstände und der Bevölkerung. Mit der Aufstellung des Tiroler Jägerregiments (Kaiserjäger) 1815, das rund 4.500 Mann umfassen sollte und dessen gemeine Soldaten 8 Jahre zu dienen hatten, gingen die Länder Tirol und Vorarlberg die Verpflichtung ein, mittels Konskription aus den Reihen der jungen Tiroler und Vorarlberger die jährlichen Abgänge dieser Truppe zu ergänzen. In den 1830er Jahren lag deren jährlicher Rekrutenbedarf im langjährigen Durchschnitt bei rund 650 Mann (zum Vergleich: ein männlicher Geburtenjahrgang in Tirol und Vorarlberg lag damals bei rund 12.000 Personen). Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1868 in Österreich-Ungarn wurden alle männlichen Staatsbürger im Alter von 20 Jahren wehrpflichtig. Fortan musste fast jeder junge Mann vorübergehend zu den Soldaten.
Kopialbücher
Abschriften von Urkunden und Aktenschriftstücken in Büchern. In letzterer Form sind sie eine österreichische Spezialität. Seit dem beginnenden 16. Jahrhundert haben die Innsbrucker Zentralbehörden ( Regierung, Kammer, Geheimer Rat, Gubernium ) bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts einen Teil des Akteneinlaufs (die Anweisungen oder Resolutionen vorgesetzter Behörden) und den gesamten Aktenauslauf Jahr für Jahr in eigenen Büchern abschreiben und festhalten lassen. Die Kopialbücher, die eigene und verschiedene Serien bilden, sind ein integrativer Bestandteil der Serienakten und bilden eine Parallel- oder Zweitüberlieferung zu den Akten. Im 16. Jahrhundert sind sie oft die einzige Überlieferung der genannten Zentralbehörden, weil die entsprechenden Akten verlorengegangen sind.
Kreisamt
Die Kreisämter sind ein Produkt der Strategie der Kaiserin Maria-Theresia, die Verwaltung in ihrem Reich zu straffen und zu vereinheitlichen. Gedacht waren diese Verwaltungsbehörden als Bindeglied zwischen den zentralen Provinzial- oder Landesstellen (in Tirol und Vorarlberg die Repräsentation und Kammer, dann das Gubernium in Innsbruck) und der buntscheckigen Lokalverwaltung, um diese besser beaufsichtigen, kontrollieren und koordinieren zu können. Zwar hatten die Kreisämter einen weiten Aufgabenbereich, spiegelbildlich zu den Landesstellen, aber ihre Entscheidungsbefugnis war und blieb stark eingeschränkt zu Gunsten eben dieser Landesstellen und der Wiener Zentrale. Allerdings lief über die Kreisämter die staatliche Informationsbeschaffung in Form aller möglichen statistischen Erhebungen und sie waren wichtige Moderatoren der angestrebten Modernisierung. 1754 wurden in Tirol sechs Kreisämter errichtet, deren Sprengel sich an den Vierteln, den Steuer- und Verteidigungsabschnitten, orientierten. 1850 wurden die sechs Kreisämter in der Grafschaft Tirol auf drei reduziert (Innsbruck, Bozen und Trient) und in Kreisregierungen umbenannt. 1860 wurden diese aufgelöst.