Archivglossar - U
Umsiedlung (Südtirol)
Aus der Option resultierte die Umsiedlung. Die Organisation der Umsiedlung einschließlich des damit verbundenen Vermögenstransfers der Deutschlandoptanten oblag der „Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelle“ (ADERST) mit ihrem Hauptamt in Bozen und Nebenstellen in Bozen, Meran, Brixen, Bruneck und Sterzing. Die ADERST unterstand Heinrich Himmler in seiner Funktion als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums. Zur Hilfestellung wurde dieser, und von ihr auch geleitet, die „Arbeitsgemeinschaft der Optanten für Deutschland“ (AdO) zur Seite gestellt. Involviert waren in die Umsiedlungsaktion der Hohe Kommissar der Reichsregierung für die Südtiroler Umsiedlung in Bozen, unterstellt dem Auswärtigen Amt in Berlin (sein italienisches Pendant war der Hohe Kommissar für die Durchführung der italienisch-deutschen Vereinbarungen über das Überetsch), die deutsche und die italienische Gruppe der deutsch-italienischen Wertfestsetzungskommission in Bozen, die Deutsche Abwicklungs-Treuhand-Gesellschaft m. b. H. (DAT), eine italienische Tochterfirma der DUT. In Innsbruck wurde, angegliedert dem Reichsstatthalter für Tirol und Vorarlberg, die „Dienststelle Umsiedlung Südtirol“ (DUS) eingerichtet. Mit Ausnahme der Kanaltaler wurden die auswandernden Personen (Rücksiedler und Umsiedler) über Innsbruck geführt. Aufgabe der DUS war es, diese zu betreuen und vor allem einzubürgern, also ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zu verleihen. In die Regelung der Vermögensfragen und in den Vermögenstransfer der Rück- und Umsiedler war eine Reihe staatlicher Firmen eingeschaltet wie die Deutsche Umsiedlungs-Treuhandgesellschaft m. b. H. (DUT), die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft (DAG).Den Umsiedlern wurden nach Abwanderungsgebieten Kennnummern aus folgenden Ziffernblöcken zugeordnet: Kreis Bozen (mit Fassatal) 100.000 (für deutsche Staatsbürger oder Rückwanderer 10.000); Kreis Meran 200.000 (20.000); Kreis Brixen 300.000 (30.000); Kreis Bruneck (mit Cortina und Buchenstein) 400.000 (40.000); Kreis Sterzing 500.000 (50.000); Gebiete in Italien außerhalb der eigentlichen Vertragsgebiete (einschließlich Lusern und Fersental) 600.000; Deutsches Reich (im Deutschen Reich lebende Volksdeutsche mit italienischer Staatsbürgerschaft sowie vorzeitig Abgewanderte und Personen, die von Italien aus politischen Gründen ausgewiesen worden waren) 700.000; Kanaltal 800.000 (80.000).Der Höhepunkt der Umsiedlung war bereits im Jahre 1940 deutlich überschritten, ab 1941 flaute diese ab und geriet 1942 vollends in Stocken: Bis Ende 1940 waren aus den Vertragsgebieten über Innsbruck an die 52.000 Personen nach Deutschland abgewandert. Laut einer Statistik des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums mit Stichtag 1. Juli 1942 betrug die Zahl der „Umsiedlungswilligen“ oder Deutschlandoptanten in den im Artikel „Option“ angeführten Vertragsgebieten 222.018 (davon 5.658 Kanaltaler). Davon waren bis zu diesem Zeitpunkt umgesiedelt und rückgewandert 76.824 Personen. Von diesen wohnten 55.768 in den Reichsgauen der Ostmark, also auf dem Gebiet des früheren Österreich. Mit 27.308 hatte der Reichsgau Tirol und Vorarlberg das mit Abstand stärkste Kontingent aufgenommen. (Die über 3.200 Kanaltaler waren ausschließlich in Kärnten angesiedelt.) Nach offiziellen Angaben hatten bis Ende 1942 an die 78.000 (davon ca. 4.500 deutsche Staatsbürger als „Rückwanderer“), bis Ende 1943 (zu diesem Zeitpunkt war die Umsiedlung angesichts der Tatsache, dass deutsche Truppen Italien besetzt hatten, offiziell eingestellt worden) 81.500 Personen die Vertrags- oder Abstimmungsgebiete verlassen. Fast die Hälfte dieser Auswanderer waren im Reichsgau Tirol-Vorarlberg (ca. 34.000 Personen mit Stand November 1943) angesiedelt, mehrheitlich wohnten sie auf österreichischem Gebiet, weswegen das Nachkriegsösterreich 1947 noch immer rund 59.000 ehemalige Optanten (davon rund 20.000 im Bundesland Tirol) zählte.Diese Zahlen sind allerdings ebenso wenig absolut vertrauenswürdig, wie andere, die im Zusammenhang mit der Option verlautbart worden sind. Denn in dieses „Umsiedlungskontingent“ eingerechnet wurden auch jene tausenden jungen Männer unter den Deutschlandoptanten, die weiterhin in den Vertragsgebieten, also in Italien, wohnend, zur Deutschen Wehrmacht eingezogen wurden. (Mit dem „Bevollmächtigten(n) Offizier der Deutschen Wehrmacht in Bozen“ gab es eine eigene Dienststelle, welche für die Musterung und Einberufung der Wehrpflichtigen zuständig war. Vorerst wurden nur jene Deutschlandoptanten zur Wehrmacht einberufen, die in das Reich umgesiedelt und dort eingebürgert worden waren, weiters jene, die sich freiwillig zu den Waffen gemeldet hatten. Im August 1941 wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Italien die deutsche Wehrpflicht für alle in Italien ansässigen Deutschlandoptanten eingeführt. Nach Schätzungen wurden rund 25.000 Südtiroler zwischen 1940 und Kriegsende auf deutscher Seite zum Wehrdienst eingezogen.) In Wahrheit dürfte die Zahl der „zivilen“ Umsiedler zwischen 60.000 und 70.000 betragen haben.Die Situation dieser Umsiedler in Österreich der Nachkriegszeit war insofern prekär, als sie zwar rechtlich seit August 1945 den österreichischen Staatsbürger gleichgestellt, aber im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren. Nach Kriegsende setzte nach Südtirol eine illegale Rückwanderung ein, die auf 8.000 bis 12.000 Personen geschätzt wird. Ab 1948 bot sich den in Österreich und Deutschland lebenden Optanten und Umsiedlern die Möglichkeit der „legalen“ Rückoption oder Reoption, also nach Italien zurückzukehren und die italienische Staatsbürgerschaft zu erwerben, wovon zwischen 1949 und 1955 rund 9.000 Personen Gebrauch machten (davon ca. 6.700 aus Österreich bzw. 3.100 aus Tirol). Optanten und Umsiedler, die in Österreich bleiben wollten, mussten sich darum kümmern, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Urbar
Das Urbar umfasst - im Gegensatz zum (freien) Eigen - jenen Grund und Boden, der besitzrechtlich an eine Grundherrschaft gebunden war. Urbar wurde auch die Aufzeichnung über den Besitzstand und die Rechte einer Grundherrschaft genannt. Aus einem Urbar geht hervor, welcher Bauer unter welchem Rechtstitel (oder Leiheform) welche Liegenschaften der Grundherrschaft nutzen und besitzen konnte sowie welche Leistungen (Grundzins, Weisat, Robot oder Fron) ihr dafür zustanden. In Zinsurbaren wurden die jährlichen Einnahmen an Grundzins usw. einer Grundherrschaft festgehalten. In den Urbarbüchern können auch andere Einnanhmen, die unter Rechtstiteln wie Vogtei oder Zehnt eingehoben wurden, verzeichnet sein. Hinsichtlich des landesfürstlichen Urbars siehe den Artikel Domänenverwaltung.
Urkunde
Urkunden zählen zu den ältesten schriftlichen Zeugnissen (auch im TLA) und sind für das Mittelalter die wichtigste und oft einzige schriftliche Quelle. Hinsichtlich ihres Informationswertes werden sie in der Verwaltung ab dem 16. Jahrhundert durch Akten und Amtsbücher in den Hintergrund gedrängt. Für Juristen ist jede (Willens)erklärung rechtlichen Inhalts, die zumindest schriftlich niedergelegt ist und ihren Urheber erkennen läßt, eine Urkunde. Die Historiker möchten neben dem inhaltlichen den formalen Aspekt betonen: Eine Urkunde ist demnach ein - durch Zeugenliste, Siegel, Unterschrift usw. - beglaubigtes Schriftstück rechtlichen Inhalts. Rechtskraft erwuchs und erwächst einer Urkunde durch Beglaubigung (Siegel, Notariatszeichen, Unterschrift usw.) In der Regel sind die Urkundenbestände des TLA durch Regesten (d.h. auf den wesentlichen Inhalt, Angaben von Ort, Zeit, Unterfertigern und Zeugen beschränkte Zusammenfassungen) und darauf beruhende Namen- und Sachindizes erschlossen.