Gemeindewappen
Das Gemeindewappen zählt zu den Hoheitszeichen, das durch Landesgesetz (Tiroler Gemeindeordnung) gesetzlich geschützt ist. Alle 279 Tiroler Gemeinden führen inzwischen ein Gemeindewappen. Zwölf von ihnen, die der alten landesfürstlichen Städte und Märkte, sind historisch gewachsen, vier wurden vom Kaiser zwischen 1898 und 1911 im Zuge von Stadt- und Markterhebungen, ein Wappen 1923 von der österreichischen Bundesregierung verliehen. Alle weiteren Tiroler Gemeindewappen beruhen auf einem Beschluss der Tiroler Landesregierung, da in der Republik Österreich das Recht, Gemeinden Wappen zu verleihen, 1925 vom Bund an die Länder wanderte. In der Praxis wurden nur jene Wappenentwürfe der Tiroler Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt, die die Zustimmung der Gemeinderäte gefunden hatten.
Aufgabe des Tiroler Landesarchivs war es, die Gemeinden heraldisch zu betreuen, Wappenmotive vorzuschlagen und für eine heraldisch korrekte und grafisch gelungene Gestaltung des Gemeindewappens zu sorgen, wobei eng mit der Abteilung Gemeindeangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung zusammengearbeitet wurde, die für die rechtlichen Aspekte beim Gemeindewappen zuständig ist.
Der Gebrauch einer Gemeindefahne hat sich in Tirol erst spät eingebürgert. Bis in die 60-er Jahre des 20. Jahrhunderts waren in den wenigsten Fällen die Fahnenfarben der bis dahin wappenführenden Gemeinden amtlich festgelegt. In den 70-er Jahren setzte sich die einfärbige goldgelbe Fahne, auf der das Gemeindewappen angebracht war, in Tirol als Gemeindefahne durch. Dann ging das Tiroler Landesarchiv dazu über, im Einvernehmen mit den damals 203 wappenführenden Gemeinden, die Farben ihrer Gemeindefahnen festzulegen und 1981 mittels Kundmachung der Tiroler Landesregierung gesetzlich zu fixieren. Abgeleitet wurden damals und späterhin, einem alten heraldischen Brauch folgend, die Fahnenfarben aus den Farben des Gemeindewappens. Tirols Gemeindefahnen sind zweistreifig, lediglich Lienz, Wörgl und Wattens besitzen eine Dreistreifenfahne.
Das Hissen von Fahnen stiftet immer wieder Verwirrung. Daher darf in diesem Zusammenhang eine Faustregel verraten werden: Bei einer auf einem geraden oder schrägen Fahnenmast gehissten Fahne oder Flagge ist die erstgenannte Fahnenfarbe immer oben oder an der Fahnenspitze. Am Beispiel der Tiroler Landesfahne soll das Gesagte veranschaulicht werden: Die Farben der Tiroler Landesfahne sind Weiß-Rot. Daher erscheint in diesem Fall das Weiß (die erstgenannte Farbe), wenn die Landesfahne gehisst wird, an der Fahnenspitze. Bei der Fahne der Stadt Innsbruck ist es genau umgekehrt, hier lautet die Abfolge der Fahnenfarben Rot-Weiß. Rot an der Spitze, Weiß darunter. Dass Innsbruck bei festlichen Anlässen Weiß-Rot und Rot-Weiß beflaggt ist, ist beileibe keine Willkür oder ein Irrtum, es flattern die Fahnen des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck. Was aber, wenn die Fahne an einer Saalwand, auf einem Rednerpult angebracht werden soll? Faustregel: Die erstgenannte Farbe muss vom Publikum aus linker Hand zu sehen sein.
Literaturhinweis:
Die Tiroler Gemeindewappen, alphabetisch geordnet nach Gemeinden, werden in Bild und Text in einem vom Tiroler Landesarchiv herausgegebenen Buch vorgestellt:
Werner Köfler, Wilfried Beimrohr: Wappen der Tiroler Gemeinden. Innsbruck, 1995.