Vereinsgeschichte
Der Verein ist eine Verbindung von Menschen, die durch ihren Zusammenschluss einen neuen Rechtsträger schaffen, eine sogenannte "juristische Person".
Die formalrechtlichen Wurzeln des österreichischen Vereinswesens liegen im 19. Jahrhundert, wobei zwei Rechtssatzungen grundlegende Bedeutung erlangten:
- Das Vereinspatent vom 26. November 1852 für Vereine und Gesellschaften, die auf Gewinn berechnet waren. Das waren vor allem: Bank-, Kredit- und Versicherungsanstalten; Sparkassen; Renten- und Pfandleiheanstalten.
- Das Gesetz vom 15. November 1867 über das Vereinsrecht für unzählige Vereine, deren Zweck auf einen nicht auf Gewinn berechneten, nichtwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet war. Derartige Vereine mussten diesem Gesetz entsprechend die Anmeldung unter Vorlage der Statuten bei der zuständigen Vereinsbehörde vornehmen. Wurde dann die Vereinsgründung nicht binnen einer bestimmten Frist untersagt, konnte der Verein seine Tätigkeit aufnehmen - eine Vorgangsweise, die im wesentlichen bis heute Gültigkeit besitzt. Unter dieses Vereinsgesetz fielen somit alle auch noch in unserer Zeit für Gemeinwohl und Zusammenleben maßgeblichen Vereine wie: Feuerwehren; Musik-, Gesangs- und Geselligkeitsvereine; Schützen; Veteranenvereine; Humanitäts- und Wohltätigkeitsvereine; Vereine für Kunst und Wissenschaft; Studentenvereine; Schul- und Lehrervereine; politische Vereine, also politische Parteien.
Keine Anwendung fanden diese zwei Rechtssatzungen auf geistliche Orden, Kongregationen und Religionsgesellschaften, gewerbliche Genossenschaften und Unterstützungskassen, die allesamt eigenen Gesetzen und Vorschriften unterlagen, sowie nach den Berggesetzen gebildete Gewerkschaften und Bruderladen.
Das Tiroler Landesarchiv verwahrt Akten mit den zugehörigen Suchbehelfen (Indizes), die seit dem Inkrafttreten des Vereinspatentes von 1852 bzw. des Vereinsgesetzes von 1867 von der Vereinsbehörde im Rahmen der Innsbrucker Zentralverwaltung des seinerzeitigen Kronlandes Tirol mit Vorarlberg sowie des späteren Bundeslandes Tirol zur Zeit der Ersten Republik angelegt wurden. Die im Tiroler Landesarchiv gegebenenfalls vorhandenen Unterlagen reichen jedoch nur bis in das Jahr 1933 herauf. Denn mit dem Jahr 1934 wurde die noch heute tätige Sicherheitsdirektion für Tirol u.a. als oberste staatliche Vereinsbehörde für unser Bundesland eingerichtet. Diese führt seither als Bundesdienststelle die Vereinsakten weiter.
Welche wesentlichen Informationen können einem im Tiroler Landesarchiv vorhandenen Vereinsakt in der Regel entnommen werden?
- Jene Vorgänge, die unmittelbar zur Gründung eines Vereins führten, der Gründungsakt selbst sowie die vereinsbehördliche Genehmigung oder Ablehnung des Vereins.
- Der Mitgliederstand zum Zeitpunkt der Gründung, oft auch spätere Mitgliederzahlen.
- Wichtige Ereignisse aus dem Vereinsleben.
- Das Vereinsstatut.
Diese Satzung ist für einen Verein von grundlegender Bedeutung und gibt wiederum Aufschluss über den Namen des Vereins, den Sitz des Vereins, den Vereinszweck und das Betätigungsfeld des Vereins, die Regelung der Mitgliedschaft, die Organe des Vereins (Vorstand, Generalversammlung, Rechnungsprüfer, Schiedsgericht), die Bestimmungen über die Auflösung des Vereins u.v.m.
Das Tiroler Landesarchiv verwahrt die Archivfonds einiger Vereine auf.