Matriken Tirol Online – Hinweise und Nutzungsbedingungen
Hinweise
Das Tiroler Landesarchiv freut sich, der genealogischen Forschung die Matriken (Personenstandsbücher) der katholischen Pfarren des Bundeslandes Tirol (Diözese Innsbruck, Tiroler Anteil der Erzdiözese Salzburg) sowie der Evangelischen Pfarrgemeinde A. B. und H. B. Innsbruck - Christuskirche online zur Verfügung zu stellen. Die Digitalisate basieren auf den Mikrofilmen der Kirchenbücher des Tiroler Landesarchivs, die seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts entstanden sind. Die Matriken der Evangelischen Pfarre wurden 2016 digitalisiert.
Bei Hinweisen bzw. Beschwerden bezüglich des Schutzes von Personenstandsdaten und Persönlichkeitsrechten wird ersucht, sich an das Tiroler Landesarchiv zu wenden (landesarchiv@tirol.gv.at). Gegebenenfalls werden einzelne Digitalisate, die geschützte Daten enthalten, unverzüglich gesperrt.
Einsehbarer Zeitraum und Schutzfristen
Die Personenstandsbücher wurden in Österreich bis 1938 von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften im Auftrag des Staates geführt; ab 1939 wurden sie von zivilen Standesämtern in dieser Aufgabe abgelöst. Diese sogenannten Altmatriken fallen daher in den Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes, das am 1. November 2013 novelliert wurde (PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, § 52 Abs. 5, und § 72 Abs. 1). Es sieht neue Schutzfristen vor und regelt auch die Einsicht in die Personenstandsbücher der zivilen Standesämter. Einschränkungen des Rechts auf Einsicht in die Personenstandsbücher gelten nach Ablauf folgender Fristen als aufgehoben:
- Geburtenbücher (Taufbücher): 100 Jahre seit Eintragung der Geburt - sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft.
- Ehebücher (Traubücher): 75 Jahre seit Eintragung der Eheschließung - sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft.
- Sterbebücher (Totenbücher): 30 Jahre seit Eintragung des Todes.
Die Taufbücher sind, sofern im Tiroler Landesarchiv vorhanden, bis einschließlich 1923 online einsehbar. Die Trau- und Totenbücher sind, sofern im Tiroler Landesarchiv vorhanden, bis einschließlich 1938 online einsehbar. Da es sich bei den Matriken ab 1939 um rein innerkirchliche Unterlagen handelt, für die kein gesetzlicher Anspruch auf Einsicht besteht, stehen diese online nicht zur Verfügung.
Für die Zeit ab 1939 stehen unter denselben gesetzlichen Bedingungen die Personenstandsbücher der zivilen Standesämter zur Verfügung.
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Abschriften aus den Altmatriken sind die jeweiligen Pfarrämter zuständig.
Sollten Sie bei der Benützung der "Online-Matriken" fehlerhafte Eintragungen bzw. fehlerhafte Digitalisate entdecken, wenden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse an das Tiroler Landesarchiv: landesarchiv@tirol.gv.at.
Nutzungsbedingungen
- Die hier angeführten Bedingungen regeln die Nutzung sämtlicher in Matriken Tirol Online auf der Homepage des Tiroler Landesarchivs verfügbaren Bilder und beschreibender Metadaten. Mit dem Klick auf „Zustimmen“ erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an und verpflichten sich, diese einzuhalten.
- Sämtliche Bilder und Daten dürfen ausschließlich für wissenschaftliche und private Zwecke und gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Personenstandsgesetzes und des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung genutzt werden. Sie werden bis auf Widerruf kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Nutzung für gewerbliche bzw. kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet.
- Die Reproduktion der elektronischen Bilder und Daten, deren Vervielfältigung, Publikation, Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Verwertung sind ohne schriftliche Zustimmung der Diözese Innsbruck bzw. der Erzdiözese Salzburg (entsprechend der kirchlichen Zugehörigkeit der jeweiligen Pfarren) nicht gestattet.
- Kirchenbücher, die gesetzlich geschützte Daten enthalten, stehen nicht zur Verfügung. Taufbücher sind deshalb 100 Jahre gesperrt, Trauungs- und Sterbebücher stehen – sofern vorhanden – bis 1938 zur Verfügung.
- Das Tiroler Landesarchiv behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.