- 425.000 Euro für 2023 vonseiten des Landes, Stadt Innsbruck stellt 200.000 Euro bereit
„Kunst und Kultur ist ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Die wirtschaftliche Situation von Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich – und auch in Tirol – ist oftmals herausfordernd und geprägt von einem geringen Einkommensniveau, einer mangelnden sozialen Absicherung und damit einhergehender Armutsgefährdung“, weiß Kulturreferent LH Anton Mattle, der dahingehend erklärt: „Vonseiten des Landes Tirol unterstützen wir eine faire Entlohnung in allen Bereichen, auch für Kunst- und Kulturschaffende. Wir stehen hinter dem ‚Fairness‘-Prozess des Bundes und stellen für das Jahr 2023 zur Verbesserung der Einkommenssituation von Angestellten in jahresgeförderten Kulturbetrieben 425.000 Euro zur Verfügung.“ Die Richtlinie dazu beschloss die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, auf Antrag das Kulturreferenten. Auch LHStv Georg Dornauer begrüßt den Prozess und den heutigen Beschluss: „Die gerechte Bezahlung von Kunst- und Kulturschaffenden ist mir ein wesentliches Anliegen und umso mehr ist es zu begrüßen, dass spürbare Bewegung in die Sache kommt.“
Gefördert werden künftig Beschäftigte, die auf Grundlage eines echten oder freien Dienstvertrags einem Tätigkeitsbereich des Gehaltsschemas der IG Kultur zuzuordnen sind. Das heißt: Antragsberechtigt sind juristische Personen, die in einer Kunst- und Kultursparte des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010 tätig sind und die bereits in den Vorjahren eine Förderung für die allgemeine kulturelle Tätigkeit und die Schaffung und Aufrechterhaltung der für jene Tätigkeit notwendigen Strukturen durch die Abteilung Kultur des Landes erhalten haben („Basisförderung“).
Für die Verbesserung der Situation von Kunst- und Kulturschaffenden sprach sich das Land Tirol gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften grundsätzlich bereits im Rahmen der „Fair-Pay-Strategie“ des Bundes aus. Ziel ist es, dass alle Förderstellen entsprechend ihrem Förderverhältnis einen Beitrag leisten. „Dementsprechend wurde mit der Stadt Innsbruck vereinbart, dass seitens der Stadtgemeinde 200.000 Euro für 2023 bereitgestellt werden. Damit können wir 80 Prozent des Fair-Pay-Niveaus erreichen und setzen einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Schließung des ‚Fair-Pay-Gaps‘“, ist LH Mattle überzeugt.
Über den „Fair-Pay-Gap“
Der „Fair-Pay-GapD beziffert den Unterschied zwischen der aktuellen Entlohnung und den Gehaltsempfehlungen der Interessengemeinschaften. Für die Erhebung hat das Land Tirol in Abstimmung und Kooperation mit der Stadt Innsbruck und den Tiroler Kulturinitiativen (TKI) einhundert vom Land Tirol geförderte Kulturinstitutionen einen Fragebogen zugesandt. 88 Institutionen haben den Fragenbogen vollständig ausgefüllt retourniert und somit konnte eine valide Datenlage erhoben werden. Der „Fair-Pay-Gap“ beläuft sich nach der im Sommer 2022 in Tirol erfolgten Datenerhebung bei den Anstellungsverhältnissen von jahresgeförderten Kulturinstitutionen und Vereinen auf 2,1 Millionen Euro.
Kontakt und Informationen
Weitere Informationen finden sich zur Förderung unter www.tirol.gv.at/kultur. Bei Fragen zum Förderansuchen können sich Interessierte und Betroffene an die Abteilung Kultur wenden – telefonisch unter 0512 508 3752 oder per E-Mail unter kultur@tirol.gv.at.
LRin Mair: „Tiroler Jugendgesetz wird an Negativtrend ‚Nikotinbeutel‘ angepasst“
- Novellierung des Tiroler Jugendgesetzes
- Nikotinbeutel werden mit Tabak gleichgesetzt
- Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Weitergabe, Erwerb und Konsum von Nikotinbeuteln
Der vermehrte Konsum von Nikotinbeuteln veranlasst die Tiroler Landesregierung auf Antrag von Jugendlandesrätin Astrid Mair das Tiroler Jugendgesetz zu novellieren. „Um Kinder und Jugendliche vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen, die mit dem Konsum von Nikotinbeuteln einhergehen, schützen zu können, haben wir heute in der Regierung die Anpassung des Tiroler Jugendgesetzes beschlossen. Die Gesundheit von jungen Menschen und nachfolgenden Generationen hat oberste Priorität. Die Anpassung bestehender Rechtsbestimmungen an gesellschaftliche Entwicklungen und Negativtrends ist wichtig, um die Schutz- und Präventionsqualität bestmöglich aufrechtzuerhalten“, ist LRin Mair überzeugt.
So wird das Gesetz um das Verbot für den Konsum und den Erwerb sowie der Weitergabe von jugendgefährdenden Waren um Nikotinbeutel erweitert. Konkret dürfen dann Nikotinbeutel ebenso wie Tabak oder Wasserpfeifen nicht an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben oder öffentlich konsumiert werden. „Vielen jungen Menschen ist die Suchtgefahr, die von Nikotinbeuteln ausgeht, nicht bewusst. Daher sehe ich es als Jugendlandesrätin als meine Aufgabe, entsprechendes Bewusstsein und die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu schaffen“, sagt LRin Mair und verweist auf Informationen des Instituts Suchtprävention, pro mente OÖ: „Nikotinbeutel enthalten zum Teil einen sehr hohen Nikotingehalt – es wird teils sogar noch mehr Nikotin als beim regulären Tabakkonsum aufgenommen. Diese negative Entwicklung auf Kosten der Gesundheit unserer Jugend müssen wir aktiv entgegenwirken“, ist die Landesrätin überzeugt. Gleichzeitig verweist sie darauf: „Aufklärung und Prävention sind Verboten stets vorzuziehen. Doch ist es unsere Pflicht, auf solche Entwicklungen zu reagieren. Wie bereits andere Bundesländer setzen auch wir in Tirol nun diesen Schritt“, so LRin Mair abschließend. Der Gesetzesentwurf wird dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung
Neuer Bezirkshauptmann in Landeck: Mit 1. April 2023 gibt es eine neuen Bezirkshauptmann im Bezirk Landeck. Die Tiroler Landesregierung beschloss heute auf Antrag von Personalreferent LH Anton Mattle die Nachfolge des derzeitigen Bezirkshauptmannes Markus Maaß: Siegmund Geiger, der bisherige Stellvertreter von BH Maaß, wird mit April das Amt des Bezirkshauptmannes antreten. Die Nachfolge fußt auf einer Entscheidung der nach den Ausschreibungsrichtlinien eingerichteten Begutachtungskommission und wird vonseiten des Landeshauptmannes begrüßt: „Siegmund Geiger hat jahrelange Erfahrung im Verwaltungs- und Rechtswesen, die er auch in seiner Funktion als Bezirkshauptmannstellvertreter bereits vielfach unter Beweis stellte. Ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit“, sagt LH Mattle und verweist darauf, „dass die Aufgaben der Bezirkshauptleute heute sehr umfangreich sind und eine große Verantwortung mit sich bringen. Umso mehr wünsche ich Siegmund Geiger für den Start bereits mit dem heutigen Beschluss alles Gute.“
Tagungshaus Wörgl und Bildungshaus Osttirol: Auf Antrag von Kulturreferent LH Anton Mattle beschloss die Tiroler Landesregierung über eine halbe Million Euro für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Tagungshauses der Erzdiözese Salzburg in Wörgl sowie für Revitalisierungsmaßnahmen des Widumsgebäudes der Pfarre St. Andrä/Lienz zur Unterbringung des Bildungshauses Osttirol bereitzustellen. „Das Tagungshaus in Wörgl ist mehr als eine Erwachsenenbildungseinrichtung – es ist ein Begegnungs- und Kraftort des kirchlichen und sozialen Zusammenlebens. Ziel des vom Land Tirol mit 200.000 Euro unterstützten Umbaus ist es, die Barrierefreiheit durch den Einbau eines Lifts zu verbessern, die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern, dringende Renovierungsarbeiten durchzuführen und energietechnische Verbesserungen vorzunehmen. Es entsteht ein barrierefreies Haus, ein Ort der Begegnung und Bildung für das gesamte Tiroler Unterland, auch über den kirchlichen Bereich hinaus“, erklärt LH Mattle im Hinblick auf das erste Projekt. 380.000 Euro werden für das Bildungshaus Osttirol bzw. die Revitalisierung des Widumsgebäudes der Pfarre St. Andrä bereitgestellt: „Das Bildungshaus Osttirol wird nach erfolgter Revitalisierung in das Widumsgebäude der Pfarre St. Andrä übersiedeln. Damit ist eine langfristige, sinnvolle Nutzung des Gebäudes gewährleistet und wir schaffen optimale räumliche Voraussetzungen für die Bildungs-, Beratungs- und Vernetzungsarbeit“, erklärt LH Mattle. Insgesamt verzeichnet das Bildungshaus Osttirol 10.000 Teilnehmende pro Jahr. Auch Bildungslandesrätin Cornelia Hagele begrüßt die Unterstützung vonseiten des Landes für die Revitalisierungsmaßnahmen: „Ich freue mich, dass wir mit der Umsiedelung des Bildungshauses Osttirol einen neuen Ort der Bildung schaffen, an dem Veranstaltungen, Tagungen, Expertinnen und Experten und Interessierte verschiedenster Bereiche zusammenkommen. Bildung lebt vom Austausch – dieser wird im Widumsgebäude gelebt werden“, so LRin Hagele.