Von der Gefürsteten Grafschaft zum demokratischen Bundesland
Die Portraits der Landeshauptleute begleiten uns durch die jüngere Geschichte Tirols
Herrschaft war in der Vergangenheit durch den Dualismus von Landesfürst und Landständen geprägt. Der Landeshauptmann, ursprünglich Vertreter des Landesfürsten, entwickelte sich allmählich zum Oberhaupt der Stände und leitete die Landtage.
Im Zeitalter des fürstlichen Absolutismus vereinigte Maria Theresia 1774 das Amt des Landeshauptmanns mit jenem des landesfürstlichen Gouverneurs bzw. Statthalters, wodurch der Landtag an Einfluss verlor.
In der konstitutionellen Ära der Monarchie (ab 1861) schlug nicht nur die Geburtsstunde der parlamentarischen Landtage, es wurde auch die Ämter- verbindung von Landeshauptmann und Statthalter wieder gelöst. Fortan stand der vom Kaiser ernannte Landeshauptmann an der Spitze der Landesverwaltung und führte den Vorsitz im Landtag. Träger der staatlichen Macht war der kaiserliche Statthalter. Die Abgeordneten wurden zwar gewählt, allerdings zählte in Folge des sogenannten Kurienwahlrechts nicht jede Stimme gleich viel. Frauen blieben gänzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen, ebenso jene, die weniger als fünf Gulden direkte Steuer entrichteten.
Mit der Ausrufung der Republik 1918 galt auch für den Tiroler Landtag das allgemeine Wahlrecht, wodurch erstmals auch Frauen am politischen Leben teilnehmen durften. Den Vorsitz hatte weiterhin der Landeshauptmann inne, der gleichzeitig die Landesregierung und im Auftrag der Bundes- regierung die staatliche Verwaltung führte.
Der autoritäre Ständestaat beendete 1934 den demokratischen Parlamentarismus in Tirol. Die Abgeordneten wurden durch den Landes- hauptmann bestellt; das Landesparlament erhielt einen eigenen Präsidenten.
Während der nationalsozialistischen Herrschaft existierte auf Ebene der Gaue kein dem Landtag vergleichbares Gremium. Die Ausübung der staatlichen Macht lag beim Reichsstatthalter und Gauleiter.
Nach der Befreiung von der NS-Diktatur wurden die demokratischen Strukturen der Ersten Republik wieder in Kraft gesetzt. Der durch Wahlen im November 1945 legitimierte Landtag wählte in der Folge aus seiner Mitte einen Präsidenten sowie den Landeshauptmann und die Mitglieder der Landesregierung.
Die Landeshauptleute-Galerie befindet sich im 2. Stock des Landhauses in Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3.