Gültigkeitsdauer-Verlängerung
Gültigkeitsdauer:
Die Tiroler Jagdkarte ist für den Bereich des Landes Tirol unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung nur für das jeweilige Jagdjahr vom 1. April bis 31. März des folgenden Jahres gültig.
Verlängerung:
Eine für das abgelaufene Jagdjahr gültig gewesene Tiroler Jagdkarte erlangt für das jeweils unmittelbar folgende Jagdjahr ihre Gültigkeit, wenn bis zum 30. Juni dieses Jahres die Prämie für die Jagdhaftpflichtversicherung und der Beitrag zum Tiroler Jägerverband (insgesamt EUR 51,00) eingezahlt werden. Die auf diese Weise verlängerte Tiroler Jagdkarte ist nur zusammen mit dem aktuellen Einzahlungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung gültig.
Der Zahlschein wird den Besitzern einer Tiroler Jagdkarte des vorangegangenen Jagdjahres rechtzeitig vom Tiroler Jägerverband [Geschäftsstelle: Adamgasse 7a, 6020 Innsbruck, Tel. ++43(0)512 571093, Fax. ++43(0)512 571093-15, tjv@tirol.com zugesandt.
Wird der Einzahlungstermin für die Verlängerung der Jagdkarte versäumt, so muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Neuausstellung einer Jagdkarte beantragt werden. Dies ist wiederum mit Kosten von insgesamt EUR 101,00 verbunden (EUR 51,00 zuzüglich einer Verwaltungsabgabe in Höhe von EUR 50,00).