Jagdliche Eignung - Nachweise
Neben dem Zeugnis über eine mit Erfolg abgelegte Tiroler Jagdprüfung können folgende Unterlagen als Nachweis der jagdlichen Eignung anerkannt werden:
- gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes
- Zeugnis über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Jagdprüfung
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller während der letzten 10 Jahre wenigstens durch drei aufeinanderfolgende Jahre eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes besessen hat
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, können ihre jagdliche Eignung durch die Vorlage Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass sie im Besitz einer Jagdberechtigung im betreffenden Staat sind, oder durch Unterlagen entsprechend der Punkte 1 bis 3 nachweisen