Tiroler Jagdkarte
Wer in Tirol die Jagd ausübt, muss (neben einen vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigen ausgestellten Erlaubnisschein) eine auf seinem Namen lautende gültige Tiroler Jagdkarte oder eine für das jeweilige Jagdgebiet gültige Jagdgastkarte mit sich führen und auf Verlangen sowohl dem Jagdschutzberechtigten als auch den Organen der öffentlichen Sicherheit vorweisen.
Die Jagdkarte wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, in deren Bereich der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat; hat er den Hauptwohnsitz nicht in Tirol, ist zur Ausstellung der Jagdkarte jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Die Jagdgastkarte wird vom Jagdausübungsberechtigten oder vom Jagdleiter ausgegeben.
Stand: 06.04.2006