Versagung/Entzug der Jagdkarte
Die Ausstellung einer Tiroler Jagdkarte müsste versagt bzw. müsste eine bereits ausgestellte Jagdkarte für ungültig erklärt und eingezogen werden, wenn hervorkommt, dass
- Personen nicht als verlässlich im Sinne des Waffengesetzes anzusehen sind bzw. die mit einem Waffenverbot belegt sind.
- Personen wiederholt wegen Übertretung des Jagdgesetzes bestraft worden sind
- Personen durch rechtskräftiges Straferkenntnis die Fähigkeit, eine Tiroler Jagdkarte zu erlangen, abgesprochen wurde, für die im Straferkenntnis festgesetzte Dauer
- Personen vom Gericht wegen Eingriff in ein fremdes Jagdrecht rechtskräftig verurteilt wurden
- gegen Personen mit rechtskräftigen Disziplinarerkenntnis des Disziplinarausschusses des Tiroler Jägerverbandes die Ordnungsstrafe des strengen Verweises verhängt wurde
- Personen in einem anderen Bundesland oder in einem anderen Staat mangels Verlässlichkeit die Ausstellung einer Jagdkarte oder einer ähnlichen Erlaubnis, die zur Jagdausübung berechtigt, verweigert oder die Jagdkarte oder ähnliche Erlaubnis entzogen wurde.