Landschaftsschutzgebiet Mösli
Mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 02.03.2010, LGBl.Nr. 18/2010, wurde das Mösli im Gebiet der Gemeinde Flirsch zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Verordnungstext
Beschreibung:
- Die Landschaft ist in sich extrem gut gegliedert und durch dieselbe erdgeschichtliche Vergangenheit geprägt. Die gewaltige, seitlich des gesamten Hochtales gelegene Zwischenmoräne zwischen dem Hauptgletscher vom Riffler-Ferner herab und einem kleinen Seitengletscher eines Nebengipfels (nördlich vorgelagert) prägt neben kleineren, weiteren Moränenwällen ebenso wie die zahlreichen Quellaustritte aus den Blockhalden diese alpine Landschaft. Die Blockhalden mit mehr oder weniger großen Felsblöcken und die Terrassen, die höchstwahrscheinlich ebenfalls auf Bergstürze nach dem Rückzug des Gletschers und damit auf die glaziale Vergangenheit zurückzuführen sind, unterstreichen die Schönheit und Charakteristik dieser eindrucksvollen alpinen Hochtalsituation. Die nächst höhere Stufe ist dann eindeutig im Gebiet des Gletschervorfeldes und damit auch durch das Tiroler Naturschutzgesetz bereits geschützt.