Naturdenkmäler
Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Bescheid solche Naturgebilde zu Naturdenkmälern erklären.
Solche Naturgebilde im Sinne des Tiroler Naturschutzgesetzes 1991 sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten, Klammen.
Naturdenkmäler dürfen nicht verändert, entfernt oder zerstört werden. Der Eigentümer hat jede Gefährdung oder Veränderung sowie die Entfernung eines Naturdenkmals unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Die Naturdenkmäler des Bezirkes Landeck sind im Naturdenkmalbuch verzeichnet. Es liegt beim Naturschutzreferat der Bezirkshauptmannschaft auf.
Der Bezirk Landeck weist im Verhältnis zu anderen Bezirken des Landes Tirol sehr wenige Naturdenkmäler auf. Dies liegt sicher nicht daran, daß unser Bezirk arm an schützenswerten Naturgebilden ist.
Die Ursache dürfte daran liegen, daß die Naturgebilde, die es wert wären, zum Naturdenkmal erklärt zu werden, bisher nicht gefährdet waren oder sich einfach niemand für den wirksamen Schutz als Naturdenkmal eingesetzt hat.
Verzeichnis der Naturdenkmäler im Naturdenkmalbuch des Bezirkes Landeck:
- Trisannaklamm bei Wiesberg vom E-Werk bis 2 km oberhalb der Gfällbrücke
- Schwarzer See bei Nauders
- Pillermoor bei Fließ
- Radurschltal, Hochmoore
- Gande am Fuß des Sattelkopfs bei Fiss
- Alte Linde bei der Pfarrkirche Nauders
- Naturdenkmal Gletschertopf/Kaunertal