Antragstellung
Interessierte wenden sich mit ihren Projektideen an die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG, die folgend als Tiroler Regionalmanagementvereine bezeichnet werden) in ihrer Region.
Förderungsanträge sind dem zuständigen Tiroler Regionalmanagementverein vorzulegen. Voraussetzung für die Vorlage des Förderungsantrages bei der Förderstelle Abteilung Landesentwicklung sind die Übereinstimmung des Projektes mit der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region (LES) sowie ein positiver Beschluss des Projektauswahlgremiums (PAG) der Region über das Vorhaben. Nachdem ein Förderungsantrag vom Projektauswahlgremium der Lokalen Aktionsgruppe positiv beurteilt wurde, ist dieser durch den zuständigen Tiroler Regionalmanagementverein bei der bewilligenden Landesstelle, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesentwicklung, einzubringen.
Die bewilligende Stelle (Abteilung Landesentwicklung) prüft, ob das Projekt grundsätzlich den Förderungsvoraussetzungen entspricht. Unter anderem werden geprüft:
- die Vollständigkeit des Förderungsantrages sowie das Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen
- die Zeichnungsberechtigung der Förderungswerber in den unterschriebenen Förderungsantragsunterlagen
- die korrekte Zusammensetzung des Projektauswahlgremiums
- das Auswahlverfahren laut LES
- die Beurteilung der Art und des Ausmaßes der Förderung
- die Wettbewerbsrelevanz des Vorhabens (De-Minimis Beihilfe bzw. AGVO)
- die Unvereinbarkeit zwischen dem Förderungswerber und der bewilligenden Stelle (Abteilung Landesentwicklung)
Formulare für die Einreichung des Förderungsantrages
VHA 19.2.1. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie:
- Förderungsantrag 19.2.1. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Version 5; (Ausfüllhilfe für Anträge)
- De-Minimis Formblatt
- De-Minimis Formblatt – Erklärung für Dienstleistungen von allg. wirtschaftlichem Interesse gem. VO 360/2012
- AGVO Formblatt
- Kostenübersicht 19.2.1