Projektabrechnung
Voraussetzung für die Vorlage des Zahlungsantrages ist die positive Erledigung (Bewilligung) des Förderungsantrages, die unterfertigte Fördervereinbarung und die getätigte Umsetzung des Projekts (bis zum Stand der Abrechnung) durch den Projektträger.
Zahlungsanträge sind vom Förderwerber bzw. mit Unterstützung des entsprechenden Tiroler Regionalmanagementvereins auszufüllen.
Der Zahlungsantrag ist bei der Prüfstelle, Abteilung Landesentwicklung, einzubringen und diese prüft unter anderem:
- vollständig ausgefüllter und unterfertigter Zahlungsantrag
- vollständig ausgefüllte Belegaufstellung(en)
- Publizitätsvorschriften (unter anderem Projektposter, Internetseite, etc.)
- Projektendbericht
- Rechnungen/Belege im Original
- Zahlungsnachweise
- Hintergrundbelege
- Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellung(en) als Excel-Datei
- weitere Informationen dazu siehe Datei "Vorgaben zur Einreichung des Zahlungsantrags"
Mit Vorliegen der Endabrechnung ist bei investiven Vorhaben über € 20.000,00 eine Inaugenscheinnahme durch die Prüfstelle (Abteilung Landesentwicklung) am Projektstandort vorgeschrieben, bei allen anderen Vorhaben kann eine Inaugenscheinnahme am Projektstandort nach ermessen der Prüfstelle durchgeführt werden.
Anmerkung: Die projektrelevanten Dokumente, Belege und Nachweise müssen zusätzlich in gescannter bzw. digitalisierter Form vorliegen, damit diese zur weiteren Bearbeitung in der Förderdatenbank FAI hochgeladen werden können.
Formulare für die Einreichung des Zahlungsantrages
- Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellungen (Version 14aa_01)
- Ausfüllhilfe zum Zahlungsantrag
- Vorgaben zur Einreichung des Zahlungsantrags
mit Anhang 1: Infoblatt zu den Personalkosten (von der AMA)
mit Anhang 2: Infoblatt zu den Reisekosten (von der AMA)
(Stand 23.11.2021) ergänzender Link: eAMA - Muster Stundenliste
- Referenzkostenliste (AMA) und Erfahrungswerte (Land Tirol)
WICHTIGE FORMBLÄTTER: