Nachhaltigkeits- und Klimakoordination
Aktuelles
Öffentliche Begutachtung des 2. Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
Der Entwurf des 2. Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie steht nun zur öffentlichen Begutachtung bereit.
Wir laden Sie herzlich ein, den Entwurf zu lesen und uns Ihre Stellungnahme bis spätestens 20. Jänner 2025 an die E-Mail-Adresse landesentwicklung@tirol.gv.at zu schicken.
Der Entwurf steht als PDF- oder Word-Dokument zur Verfügung und kann von Ihnen bearbeitet werden:
Der Monitoring-Bericht 2024 ist online!
Die Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie wurde beschlossen, um die Herausforderungen des Klimawandels gezielt bewältigen zu können. Im Rahmen des ersten Maßnahmenprogramms von 2022 bis 2024 stehen 191 konkrete Maßnahmen auf der Agenda.
In den Monitoring-Berichten wird transparent gezeigt, an welchen Stellschrauben noch gedreht werden muss. Etwa beim Energieverbrauch, der noch weiter gesenkt werden muss, oder dem Anteil von Gütertransporten auf der Straße und der Schiene.
Hier geht's zum Monitoringbericht 2024.
Lehrgang zum/zur Klimabeauftragten 2024/25
Förderung von 50 % der Kosten
Das Klimabündnis Tirol organisiert in Zusammenarbeit mit dem Klimabündnis Salzburg und dem Energieinstitut Vorarlberg einen Lehrgang zum/zur Klimaschutzbeauftragten 2024/2025.
Die Teilnahmekosten für den Lehrgang betragen pro Person brutto € 2.400,00.
Das Land Tirol, Abt. Landesentwicklung, Fachbereich (FB) Nachhaltigkeits- und Klimakoordination, fördert 50 % der Lehrgangskosten auf Grundlage der untenstehenden Richtlinie.
Klimarückblick Tirol 2023
Der Klimarückblick Tirol 2023 ist ab sofort zum Herunterladen verfügbar.
Klimarückblick Tirol 2023
Monitoring zur Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
Monitoring-Bericht 2023 online
Der erste Monitoring-Bericht zur Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie sowie dem Maßnahmenprogramm 2022-2024 ist ab sofort online verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie unter Monitoring.
Hier geht es direkt zum Monitoring-Bericht 2023 (5,43 MB) und zu den barrierefreien Tabellen.
Wegweiser für Gemeinden
Mitmachen bei Klimaschutz und Klimawandelanpassung! Aber wie?
Der Wegweiser von TIROL 2050 dient als Orientierungshilfe um das passende Angebote für deine Gemeinde zu finden.
Dafür steht eine Sammlung mit verschiedensten Angeboten zahlreicher Organisationen wie der Energieagentur Tirol, dem Klimabündnis Tirol und weiteren AktuerInnen bereit. Diese bieten gezielte Umsetzungsmöglichkeiten zu Themen wie Mobilität, Gebäude, Energie oder Konsum. Für einen erfolgreichen Beitrag deiner Gemeinde als Teil von TIROL 2050 Energieautonomie.
Die Angebote unterstützen bei Sensibilisierungsmaßnahmen der Bevölkerung, stehen beratend zur Seite, bieten Weiterbildungen und Prozessbegleitungen oder erarbeiten Planungen zur Projektentwicklung.
Auf dieser Online-Plattform finden Sie alle Angebote auf einen Blick, die nach Thema und Typ des Angebots gefiltert werden können.
Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
Das Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie "Leben mit Zukunft" ersetzt die „Förderung nachhaltiger Projekte“.
Zivilgesellschaftliche Bemühungen von Vereinen, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen leisten einen wertvollen Beitrag um die komplexen und drängenden Herausforderungen wie den Klimawandel, soziale Ungleichheiten oder die Erschöpfung natürlicher Ressourcen bewältigen zu können.
Um diese Anstrengungen zu unterstützen, wurde vom Land Tirol das Förderprogramm zur Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie "Leben mit Zukunft" ins Leben gerufen. Dabei sollen Vorhaben, bei denen ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund stehen, bei der Umsetzung gefördert werden.
Die wichtigsten Fakten zum Förderprogramm:
- Die maximale Fördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Vorhaben.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten und wird von der Förderstelle in Würdigung der jeweiligen Vorhabensziele im Zuge der Antragsbearbeitung festgelegt.
- Der förderbare Projektzeitraum beträgt unabhängig von der tatsächlichen Projektdauer maximal 24 Monate und beginnt mit dem Datum der schriftlichen Förderzusage. Erst ab diesem festgelegten Datum können Rechnungen zur Förderung eingereicht werden.
Weitere Details finden sich in der Förderrichtlinie.