Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
Gesucht: Neue Projektideen!
Haben Sie eine innovative Idee, die sich mit Klimaschutz, Klimawandelanpassung oder Nachhaltigkeit auseinandersetzt?
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie "Leben mit Zukunft" wurde vom Land Tirol das Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie ins Leben gerufen. Damit sollen die wertvollen zivilgesellschaftlichen Bemühungen von Vereinen, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen unterstützt werden.
Die wichtigsten Kriterien zur Förderung:
- Die Fördersumme beträgt 800 € bis 10.000 € pro Vorhaben
- Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten
- Der förderbare Projektzeitraum beträgt maximal 24 Monate
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Förderrichtlinie: Bitte beachten Sie vor Antragstellung die Förderrichtlinie, welche detaillierte Informationen enthält.
Antragsformular: Der Förderantrag wird mittels Online-Formular eingebracht.
Kosten- und Finanzierungsplan: Im Formular müssen die FörderwerberInnen einen Kosten- und Finanzierungsplan aufstellen.
Abrechnung: Die Details zu den spezifisch förderbaren Kosten erhalten Sie mit der schriftlichen Förderzusage anhand eines Abrechnungsleitfadens.
Mit der Förderzusage wird ein Abrechnungszeitpunkt festgelegt. Zu diesem Datum ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht laut tatsächlichen Ein- und Ausgaben vorzulegen sowie ein Abrechnungsformular.
Projektanträge können laufend eingereicht werden!
Um die Projekteinreichung sowie die Projektabrechnung bestmöglich zu gestalten, stehen wir Ihnen gerne vorab für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Bei Fragen können Sie sich direkt an eine Mitarbeiterin wenden:
Bisher geförderte Projekte
Gerne können Sie sich vor Ihrem Projektantrag von den bisher geförderten Projekten inspirieren lassen.
Hier finden Sie weitere Fördermöglichkeiten.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Alle Informationen zur weiteren Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Förderrichtlinie unter "4. Informationen zur weiteren Verarbeitung personenbezogener Daten"
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter: Elektronischer Akt (ELAK).
Fördertransparenz
Die Tiroler Landesregierung ist nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr. 149/2012, verpflichtet, bei Landesförderungen über einem Betrag von € 2.000 pro Förderart den vollständigen Namen der FörderempfängerInnen oder die Bezeichnung der juristischen Person, die Postleitzahl sowie die Art und Höhe der Förderung jährlich dem Landtag bekannt zu geben und diese auf der Landeshomepage zu veröffentlichen.
Hier finden Sie die veröffentlichten Förderberichte nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz 2019 bis 2021. Ab dem Jahr 2022 steht Ihnen eine digitale Förderanwendung zur Verfügung.