- Ausweitung der Förderung auf Planungs- und weitere Gemeindeverbände
- Ansprechpartner Tiroler Bodenfonds
Schon bisher gewährte das Land Tirol Gemeinden Zuschüsse, wenn diese etwa Flächen für den geförderten Wohnbau oder auch für Infrastrukturhaben wie Kinderbetreuungseinrichtungen erwerben. „Nunmehr können diese Zuschüsse nicht nur von Gemeinden, sondern auch von Planungs- und anderen Gemeindeverbänden beantragt werden. Damit wollen wir das regionale Denken etwa hinsichtlich interkommunaler Gemeindeeinrichtungen weiter stärken“, führt Raumordnungsreferent LHStv Josef Geisler aus. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde kürzlich von der Tiroler Landesregierung beschlossen.
Zuschüsse gewährt das Land Tirol für den Erwerb von Grundstücken für die Errichtung geförderter Wohnbauvorhaben, für kommunale Infrastrukturvorhaben oder für die Sanierung und Revitalisierung gewachsener Ortskerne. „Mit der Vertragsraumordnung haben die Gemeinden ein wirksames Instrument, um Flächen für leistbaren Wohnraum zu schaffen. Durch die Zuschüsse des Landes wollen wir noch mehr Anreize schaffen, dieses Instrument auch entsprechend zu nutzen“, verweist LHStv Geisler auf die Kompetenz der Gemeinden.
Im vergangenen Jahr haben sieben Gemeinden derartige Landeszuschüsse in Anspruch genommen. So konnte etwa die Marktgemeinde Jenbach ein Grundstück zur Erweiterung der Freifläche des Jenbacher Sozialzentrums um einen Demenz-Garten erwerben. Mittel- bis langfristig ermöglicht der Grundankauf eine bauliche Erweiterung des Sozialzentrums oder anderer angrenzender kommunaler Einrichtungen. Ansprechpartner für die Förderung ist der Tiroler Bodenfonds. Im vergangenen Jahr wurden rund 250.000 Euro ausgeschüttet. Mehr Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/bodenfonds.