Örtliche Raumordnung
Um dem starken Siedlungsdruck konstruktiv zu begegnen, brauchen die Gemeinden Tirols Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich. Die örtliche Raumordnung dient der geordneten räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Der Fachbereich Örtliche Raumordnung betreut die Gemeinden in dieser Angelegenheit.
Gebietszuständigkeiten in der örtliche Raumordnung sind auf dieser Übersichtskarte vermerkt.
Die AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.