Flächenwidmungsplan
Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan (FWP) regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet. Derzeit verfügen alle Gemeinden über einen Flächenwidmungsplan. Nach Erstellung der Örtlichen Raumordnungskonzepte werden diese Flächenwidmungspläne nun überarbeitet und neu erlassen. Der Flächenwidmungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt für jedermann zur Einsichtnahme auf.
Im Wesentlichen werden folgende Widmungskategorien unterschieden (Link zu exemplarischen Paragraphen des Tiroler Raumordnungsgesetzes):
Freiland
Bauland
Sonderflächen
Online können Sie in den Flächenwidmungsplan im TIRIS (Achtung: keine Rechtsverbindlichkeit) Einsicht nehmen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an unsere gebietszuständigen Sachverständigen der örtlichen Raumordnung.
Direktlink zum elektronischen Flächenwidmungsplan eFWP.
Direktlink zur Widmungsbestätigung (anschließend Gemeinde wählen, den dann erscheinenden Reiter "Widmungsbestätigung" antippen und dort die gesuchte Parzellennummer eingeben, Anleitung hier)
Direktlink zum Verordnungsplan (anschließend Gemeinde wählen, den dann erscheinenden Reiter "Verordnungspläne" antippen und dort die gesuchte Parzellennummer eingeben, Anleitung hier)
Film zum elektronischen Flächenwidmungsplan (2021)
Handbuch des elektronischen Flächenwidmungsplans (eFWP) in der Wissensdatenbank
Der "neue" Flächenwidmungsplan(überarbeitet für TROG 2017)