Örtliches Raumordnungskonzept
Örtliches Raumordnungskonzept
Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖRK) ist die Tiroler Variante eines Ortsentwicklungskonzeptes, wie es in allen österreichischen Bundesländern als grundlegendes Planungsinstrument in der örtlichen Raumordnung vorgesehen ist. Jede Gemeinde verfügt mit dem ÖRK über eine umfassende und strategische Richtlinie für die gesamthafte räumliche Entwicklung des Gemeindegebietes, in der Regel ausgelegt auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren. Das ÖRK besteht zum einen aus textlichen Festlegungen (Leitbilder zur räumlichen Entwicklung, geplante Infrastrukturmaßnahmen etc.), zum anderen aus einer Plandarstellung (insbesondere planliche Festlegungen betreffend die Abgrenzung des Baugebietes sowie der von Bebauung freizuhaltenden Flächen). Das ÖRK hat den Rechtscharakter einer Verordnung des Gemeinderates und muss von der Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Keiner der nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne darf im Widerspruch zum ÖRK stehen. Änderungen des ÖRK während des Planungszeitraums sind nur sehr eingeschränkt, im wesentlichen nur bei wichtigem öffentlichen Interesse, möglich.
Es wird in diesem Zusammenhang auf Örtliche Entwurfsstandards, - Überschreitung der Siedlungsgrenzen im Örtlichen Raumordnungskonzept und auf die Rechtsgrundlagen verwiesen.
Die örtlichen Raumordnungskonzepte liegen in den Gemeinden auf. Online können Sie in das örtliche Raumordnungskonzept im TIRIS Einsicht nehmen. Beachten Sie aber bitte, dass die Aktualität dieser Pläne nicht gewährleistet werden kann. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an unsere gebietszuständigen Sachverständigen der örtlichen Raumordnung.
Umweltbericht bei der Strategischen Umweltprüfung des Örtlichen Raumordnungskonzepts